347 Selbsthilfegruppen erhalten fast 490.000 Euro -  wuerzburg24.com

347 Selbsthilfegruppen erhalten fast 490.000 Euro

Würzburg – Seit dem Jahr 2000 sind die gesetzlichen Krankenkassen per Gesetz dazu verpflichtet, die Arbeit von gesundheitsbezogenen Selbsthilfegruppen finanziell zu unterstützen. Um das Förderverfahren zu vereinfachen und die gerechte transparente Förderung der Gruppen sicherzustellen, wurden die sogenannten Runden Tische eingerichtet, so auch im Aktivbüro der Stadt Würzburg.

Der Zuständigkeitsbereich des dortigen Runden Tischs umfasst den gesamten unterfränkischen Bereich.

In diesem Jahr haben an der Vergabesitzung am Runden Tisch der Krankenkassen vier Vertreter der Selbsthilfe und zehn Vertreter der Krankenkassen teilgenommen und die vertrauensvolle Zusammenarbeit der letzten Jahre erfolgreich fortgeführt. Diese Vertreter entscheiden in der Sitzung über die Förderanträge der Selbsthilfegruppen.

Durch die Erhöhung der gesetzlich festgeschriebenen Ausgaben der Krankenkassen für die Selbsthilfeförderung (von 0,61 auf 0,62 Euro pro Versicherten) ist es auch in diesem Jahr wieder möglich, die förderfähigen Summen in voller Höhe an die antragstellenden Selbsthilfegruppen auszuzahlen.

Insgesamt erhalten die unterfränkischen Selbsthilfegruppen 489.705 Euro, dies entspricht einer durchschnittlichen Fördersumme von 1.411,25 Euro für jede Selbsthilfegruppe. Mit diesem Geld wird die wertvolle Arbeit der Selbsthilfegruppen unterstützt. Die Gruppen verwenden diese Gelder beispielsweise für die Teilnahme einzelner ihrer Mitglieder an Fortbildungen und Tagungen, damit sie sich dort über die neuesten Entwicklungen informieren und dieses Wissen dann an die anderen Gruppenmitglieder weitergeben können. Einige Gruppen führen auch spezielle Projekte für ihre Mitglieder oder im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Information über das Krankheitsbild) durch.

Im November 2013 hat der Bundesrechnungshof die Arbeit des Runden Tisches in Unterfranken geprüft. Die Prüfung umfasste sowohl die Arbeitsweise, die bestimmungsgemäße Verwendung der Gelder, aber auch das Modell „Runder Tisch“, das „Einansprechpartnermodell“ (d.h. alle Selbsthilfegruppen stellen ihren Antrag an einer Stelle, dem „Runden Tisch“) als solches wurde geprüft. Im Ergebnis der Prüfung ist der Bundesrechnungshof vom Modell des Runden Tisches und der  Arbeitsweise positiv angetan.


Bild: Teilnehmer der Vergabesitzung: Vertreter der Krankenkassen, Vertreter der Selbsthilfe, Leiterin und Mitarbeiterinnen des Aktivbüros. (Foto: Georg Wagenbrenner)

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