Würzburg – Der BUND Naturschutz in Bayern (BN) kritisiert massiv, dass die Forstverwaltung schon in Bälde zum wiederholten Male Eichenwälder mit dem Pestizid Mimic (Wirkstoff Tebufenozid) vergiften wird – zudem mit Steuergeldern finanziert. So soll gemäß Forstverwaltung der Vermehrung des Schwammspinners Einhalt geboten werden.
Bayernweit haben sich die Begiftungsflächen gegenüber 2019 auf 3000 Hektar etwa verdoppelt und liegen zum Teil sogar in Schutzgebieten. Betroffen sind auch Eichenwälder im Landkreis Würzburg. „Derartige flächige Vergiftungen der artenreichen Eichenwälder sind in Zeiten des Insektensterbens nicht mehr zeitgemäß“, kritisiert Armin Amrehn, 1. Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Würzburg. „Es gibt aber auch Gemeinden, die den Gifteinsatz in ihren Wäldern abgelehnt haben, wie zum Beispiel Helmstadt und Uettingen, begrüßt Steffen Jodl diese weitblickenden Entscheidungen.
„Wir appellieren an Ministerpräsident Markus Söder die Giftdusche in den Wäldern zu stoppen, wenn er den Artenschutz voranbringen will und kritisieren die Forstverwaltung, weil sie den Eindruck erweckt, den betroffenen Eichenwäldern drohe durch den Fraß der Schwammspinnerraupen eine bestandsbedrohende Gefahr, sozusagen der Exitus“, so Ralf Straußberger, Waldreferent des BN-Landesverbandes. „Obwohl es in den letzten Jahren öfter Kahlfraß gab, konnte die Forstverwaltung nicht belegen, dass betroffene Waldbereiche abgestorben sind. Damit fehlt die Grundvoraussetzung für einen derartigen Gifteinsatz.“
Waldbesitzer für Schutz der Artenvielfalt fördern
„Auch wenn wir nachvollziehen können, dass sich Waldbesitzer um ihren Wald sorgen, bedauern wir deren Entscheidungen ihre Wälder vergiften zu lassen“, so Ralf Sraußberger, Waldreferent beim BN. Zudem hält es der BN für einen Skandal, dass der Freistaat Bayern sämtliche Kosten des aufwendigen Bekämpfungsverfahrens zu 100 Prozent übernimmt. „Wir würden vielmehr eine klare Aussage der Staatsregierung wünschen, dass sie Waldbesitzer finanziell unterstützt, wenn diese zum Schutz der Artenvielfalt auf Gifteinsätze verzichten und es zum Ausfall einzelner Bäume kommt“, so Straußberger weiter.
Drohendes Insektensterben in artenreichen Eichenwäldern
Das Pestizid Mimic trifft alle frei fressenden Insektenarten, die sich von Blättern der vorhandenen Bäume, Sträucher, Gräser und Kräuter ernähren, die mit dem Fraßgift benetzt werden. Damit wirkt Mimic nicht selektiv nur auf Schwammspinnerraupen. Mit diesem Insektensterben verlieren auch viele Fledermaus- und Vogelarten sowie andere Insektenarten wie der Großer Puppenräuber wesentliche Teile ihre Nahrungsgrundlage. Wegen der Vielfalt an Insekten, Fledermaus- und Vogelarten stehen viele Eichenwälder unter Schutz. Die Eiche weist von allem Baumarten den mit Abstand höchsten natürlichen Insektenreichtum auf. Vor allem bei pflanzenfressenden Gliederfüßler-Arten ist die Vielfalt enorm: 305 Schmetterlingsarten, 208 Käferarten, 45 Gallwespen, 39 Wanzen, u.a.m. Insgesamt sind es in Deutschland 699 Arten, die durch ein Fraßgift wie Mimic besonders bedroht sein können.
BN kritisiert Verfahrensmängel
Der BN kritisiert, dass die nach europäischen und nationalen Naturschutzgesetzen und –vorgaben erforderlichen Erfassungen von Schmetterlingen, Fledermäusen und Vögeln nicht wie vorgeschrieben für die Einzelflächen durchgeführt wurden. So hat die Forstverwaltung in einer Antwort auf eine Anfrage aus dem Landtag zwar im Jahr 2018 bestätigt, dass grundsätzlich Gebiete mit bekanntem Vorkommen gefährdeter Schmetterlinge vom Insektizideinsatz ausgenommen werden sollen.
Die betroffenen Gebiete werden aber nicht hinreichend untersucht, ob schützenswerte und gefährdete Arten vorkommen. „Wir kritisieren, dass die Forstverwaltung nicht belegen kann, dass die flächigen Gifteinsätze notwendig sind, um die Eichenwälder in ihrer Substanz zu erhalten“, so Straußberger. Der Fraß durch die Schwammspinnerraupen kann zwar auch zum Kahlfraß führen. Da die Eichen aber im Sommer i.d.R. einen Johannistrieb ausbilden, d.h. wieder austreiben, kommt es bei einem reinen Schwammspinnerfraß allenfalls zum Ausfall einzelner Bäume. Die „vermutete“ Bestandsgefährdung ist nicht belegt bzw. das Risiko minimal. Damit entfällt nach BN-Auffassung die rechtliche Grundlage für einen derartigen Pestizideinsatz.
Vielen Dank für den Beitrag zur Kritik am Gifteinsatz gegen Schmetterlinge. Wir finden es toll, dass es Unternehmen gibt, die sich für den Naturschutz einsetzen und solche Missstände aufdecken.