Gemeinsam gegen „Häusliche Gewalt“ - Erfolgsmodell feiert 20-jähriges Bestehen -  wuerzburg24.com

Gemeinsam gegen „Häusliche Gewalt“ – Erfolgsmodell feiert 20-jähriges Bestehen

Unterfranken – Laut Polizeilicher Kriminalstatistik kam es im Regierungsbezirk Unterfranken im Jahr 2017 zu insgesamt 1.957 Fällen von „Häuslicher Gewalt“*. Hinter den Zahlen stehen mindestens genauso viele Opfer. Grund genug für Polizei und andere Verantwortungsträger sich dieses Phänomens intensiv und ganzheitlich zu widmen. In Unterfranken feiert dieses Jahr ein (Erfolgs-) Modellversuch sein 20-jähriges Bestehen.

„Die Polizei muss ihre Aufgaben wahrnehmen.“ Dazu gehöre „neben der konsequenten beweissicheren Strafverfolgung auch der Schutz der Opfer“ so Polizeipräsident Gerhard Kallert. Gerade im Bereich der „Häuslichen Gewalt“ erkannte man Mitte der 90er Jahre, dass dazu ein ganzes Netzwerk aller beteiligten Behörden und Organisationen eng zusammenwirken muss, um den besonderen Anforderungen dieses sich auf die ganze Familie auswirkenden Phänomenbereichs gerecht zu werden.

Die Gewalt unter aktuellen oder ehemaligen Lebenspartnern findet im intimsten sozialen Lebensbereich statt und galt lange Zeit auch als Tabuthema. Für die Polizei stellte sich die Herausforderung, sichablauforganisatorisch neu und professionell aufzustellen. „Man erkannte damals in Schweinfurt, dass die Polizei eine entscheidende Weiche stellen muss, wenn ein Opfer wegen Gewalt durch den Lebenspartner als letzten Ausweg den Notruf wählt.“ so Gerhard Kallert.

Bereits ab 1996 war die Polizei Teil eines Arbeitskreises „Häusliche Gewalt“ unter Leitung der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Schweinfurt. Ein Themenschwerpunkt war die Frage, welchen Beitrag die Polizei leisten kann, um Fälle „Häuslicher Gewalt“ zeitnah und umfassend zu bearbeiten.

Auf Initiative von Margit Endres, damalige Beauftragte für Frauen und Kinder (BPFK)** beim Polizeipräsidium Unterfranken, wurde bei der Polizeiinspektion Schweinfurt-Stadt ein Modellversuch gestartet. Eine Schwerpunktsachbearbeiterin war zunächst für die Dauer eines Jahres damit beauftragt, alle Fälle „Häuslicher Gewalt“ zentral zu bearbeiten. Dabei sollte sie insbesondere die Opfer bezüglich der strafrechtlich relevanten Maßnahmen begleiten und kurz-, mittel- und langfristige Hilfsmöglichkeiten (z.B. Frauenhaus, Opferschutzorganisationen) anbieten.

„Alle Beteiligten zogen an einem Strang!“ erinnert sich Karolina Heimgärtner, die die erste bayerische Schwerpunktsachbearbeiterin für „Häusliche Gewalt“ war und dieses Amt bis heute ausübt. „Die Entwicklung der letzten 20 Jahre ist immens. Anfangs gab es auch Zweifel und gewisses Misstrauen, aber letztlich haben wir hunderten Opfern seitdem gemeinsam geholfen!“ resümieren Endres und Heimgärtner.

Auch die Staatsanwaltschaft Schweinfurt als Verantwortliche für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren war damals von Anfang an dabei. So benannte der damalige Leitende Oberstaatsanwalt einen „Sonderdezernenten für Familiengewalt“, d.h. dass auch dort ein für die Polizei fester Ansprechpartner als Schwerpunktstaatsanwalt mit den Verfahren betraut wurde. Gerhard Kallert: „Nachdem strafrechtliche Sanktionen alleine oftmals keine dauerhafte Konfliktlösung darstellen können, wurden alle Organisationen vernetzt, die zu einer Konfliktlösung beitragen und Interventionsmöglichkeiten aufzeigen können.“

Der Modellversuch „Schwerpunktsachbearbeitung Häusliche Gewalt bei der Polizei“ wurde am 09.09.1998 im Zuge einer Pressekonferenz in Schweinfurt vom damaligen Polizeipräsidenten Gerhard Härtel, dem Direktionsleiter Jürgen Karl und dem Inspektionsleiter Schweinfurt-Stadt, Otto Weichsel, vorgestellt. Im Dezember 1999 wurde der Modellversuch erfolgreich beendet. Seit Juni 2000 gibt es bei jeder unterfränkischen Polizeidienststelle mindestens einen Sachbearbeiter(-in) für „Häusliche Gewalt“. In der Folgezeit wurde das Modell bayernweit erfolgreich umgesetzt. Im Jahre 2001 folgte bundesweit mit Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes ein weiterer Meilenstein im Bereich Opferschutz und Bekämpfung des Phänomenbereichs „Häusliche Gewalt“.

Info *„Häusliche Gewalt“

Definition

Laut Definition umfasst „Häusliche Gewalt“ alle Fälle von physischer und psychischer Gewalt zwischen (Ex-) Ehe- und Lebenspartnern. Darunter fallen insbesondere Nötigungs-, Bedrohungs- und Körperverletzungsdelikte, und zwar auch dann, wenn sie sich nach einer Trennung ereignen und noch im direkten Bezug zur früheren Lebensgemeinschaft stehen (z. B. Nachstellungen im Rahmen von Ex-Partner-Stalking). Denn gerade in oder kurz nach einer Trennungssituation werden erfahrungsgemäß häufig Gewalttätigkeiten oder Einschüchterungen als Druckmittel benutzt.

Sekundäropfer

Neben den „Primäropfern“ sind auch die Auswirkungen auf die Kinder, die Zeugen der Gewalt werden, nicht zu vergessen. „Häusliche Gewalt hat generationenübergreifende Auswirkungen. In gewaltbelastenden Familien wachsen Kinder heran, die Gewalt als Autoritätsbeweis und als legitimes Mittel zur Konfliktlösung erleben. Nicht selten werden diese Verhaltensweisen später übernommen.“ Margit Endres (BPFK** des PP Unterfranken im Jahr 1998)

**Beauftragte für Frauen und Kinder (BPFK)

Zu erwähnen ist noch, dass bei den bayerischen Polizeipräsidien bereits seit 1987 Beauftragte für Frauen (später erweitert auf Beauftragte für Frauen und Kinder und in der Folge allgemein für Kriminalitätsopfer, sogenannte „BPFK“) als zentrale Ansprechpartner für Opfer häuslicher Gewalt eingerichtet waren. Diese bildeten aufgrund ihrer guten Vernetzung mit anderen (Opferschutz-) Organisationen den Grundstock für das Erfolgsmodell.

Im Bereich des PP Unterfranken ereigneten sich im Jahr 2017 insgesamt 1.957 Fälle von häuslicher Gewalt. Dabei wurden 2.725 Delikte begangen (unter anderem Körperverletzung mit 1.080, Bedrohung mit 288, Mord/Totschlag inkl. Versuche mit 8). 83 Prozent der Tatverdächtigen sind männlich. In 35 Prozent der Fälle waren die Kinder anwesend. In knapp 800 Fällen wurden externe Organisationeneingebunden.

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