Fragen und Antworten zu den Finanzen der Diözese Würzburg -  wuerzburg24.com

Fragen und Antworten zu den Finanzen der Diözese Würzburg

Würzburg – Angesichts der aktuellen Debatte um die Finanzen der katholischen Kirche veröffentlicht die Pressestelle des Bischöflichen Ordinariats Würzburg (POW) Informationen zum Haushalt der Diözese Würzburg und zum Bischöflichen Stuhl zu Würzburg.Die Antworten zu Fragen rund um die Finanzen der Diözese Würzburg stellten Bischof Friedhelm Hofmann, Generalvikar Karl Hillenbrand und Bischöflicher Finanzdirektor Albrecht Siedler bei der Herbstvollversammlung des Diözesanrats der Katholiken im Bistum Würzburg, im Exerzitienhaus Himmelspforten den rund 100 Delegierten vor.

Wie finanziert sich die Diözese Würzburg?

Die Diözese Würzburg finanziert sich ganz überwiegend aus der Kirchensteuer, den Abgaben ihrer Mitglieder. Weiter tragen auch Vermögenserträge und so genannte Staatsleistungen zu den Kirchenfinanzen bei. Hinzu kommen Spenden und Kollekten. Ordensgemeinschaften in der Diözese Würzburg erhalten keine Kirchensteuermittel. Sie finanzieren sich und ihr Engagement im religiösen und sozialen Bereich im Wesentlichen durch ihre Arbeit und Spenden.

Welche Staatsleistungen erbringt der Staat für die Kirche?

Staatsleistungen sind finanzielle Zuwendungen des Staates an die Kirchen. Zu den Staatsleistungen zählen alle Zuwendungen, die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhen und ihren Ursprung im Wesentlichen im 19. Jahrhundert haben. Bei den Staatsleistungen infolge der Säkularisierung handelt es sich heute unter anderem um Zahlungen (Dotationen) für den Personal- und Sachbedarf der Diözesanleitung, für die Ausbildung, Besoldung und Versorgung der Geistlichen, aber auch anderer Kirchenbediensteter. Hinzu kommen Staatsleistungen aufgrund von Baulastverpflichtungen.

Was sind Subventionen?

Etwas ganz anderes sind die Subventionen. Sie sind keine Staatsleistungen im beschriebenen Sinn, sondern Zahlungen des Staates zur Förderung eines bestimmten Zweckes, der im öffentlichen Interesse liegt. Subventionen erfolgen wegen einer öffentlichen Aufgabe. Staatliche, insbesondere auch kommunale Subventionen haben nicht die Kirche als Religionsgemeinschaft zum Adressaten, sondern als Träger zum Beispiel von Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen oder Beratungsstellen. Sie erfolgen zweckgebunden und fließen grundsätzlich in gleicher Weise auch an nichtkirchliche Träger. Der Eigenbeitrag der Kirche stellt eine erhebliche Entlastung der öffentlichen Haushalte und eine Leistung der Kirchenmitglieder an die Allgemeinheit dar.

Braucht die Kirche eigenes Vermögen?

Die Kirche braucht Vermögen, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Jedes kirchliche Vermögen dient einem Zweck. Nach dem Kirchenrecht gehören dazu gottesdienstliche Zwecke, Gehalts- und Unterhaltsleistungen sowie die Glaubensausübung und sozial-karitative Aufgaben. An diese Zwecke ist die Kirche gebunden, wenn sie über Vermögen verfügt. Sie bedingen aber auch die Besonderheit kirchlichen Vermögens, das im Wesentlichen aus Objekten wie Kirchen, Pfarrhäusern, Gemeindezentren, Kindergärten, Schulen, Bildungshäusern, Altenheimen, Sozialstationen oder Friedhöfen besteht.

Wie setzt sich aktuell der Haushalt der Diözese Würzburg zusammen?

Für das Jahr 2013 umfasst der Haushaltsplan der Diözese Würzburg 166.198.500 Euro. Einnahmen in Höhe von 145,4 Millionen Euro erwartet das Bistum aus der Kirchensteuer. Ergänzt werden sie durch Staatsleistungen (6,92 Millionen Euro), Mittel aus allgemeinem Grundvermögen (1,96 Millionen Euro), Erträge aus dem 87 Millionen Euro umfassenden Finanzanlagevermögen (2,5 Millionen Euro) sowie sonstige Einnahmen (knapp zehn Millionen Euro). Abweichend zu den Vorjahren sind unter letztgenannter Position mit rund sechs Millionen Euro nunmehr unsaldiert die Personalkostenerstattungen für die Religionslehrer und die Betriebskostenerstattung der Realschule Amorbach ausgewiesen. Auf der Ausgabenseite sind rund 89 Millionen Euro für die allgemeine und die besondere Seelsorge in den Pfarreiengemeinschaften und Dekanaten eingeplant. Für Aufgaben der Diözesanleitung werden 16,3 Millionen Euro bereitgestellt. Für Schule, Bildung, Wissenschaft und Kunst gibt das Bistum über 27,6 Millionen Euro, für sozial-karitative Dienste rund 22 Millionen Euro. Gesamtkirchliche Aufgaben schlagen mit über 10,3 Millionen Euro zu Buche. Eine Million Euro fließt in die Pensionskasse für Priester.

Wer kontrolliert den Diözesanhaushalt?

Der Haushalt wird jährlich vom Diözesansteuerausschuss sowie vom Konsultorenkollegium (Domkapitel) genehmigt. Außerdem wird er einer Prüfung durch eine externe unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterzogen.

Wie setzt sich der Diözesansteuerausschuss zusammen?

Für die Amtsperiode vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2013 gehören folgende Personen dem Diözesansteuerausschuss an: Kraft Amtes sind Bischof Dr. Friedhelm Hofmann sowie Bischöflicher Finanzdirektor Albrecht Siedler Mitglieder des Gremiums. Vom Bischof ernannte Mitglieder sind Generalvikar Dr. Karl Hillenbrand und Diözesanratsvorsitzender Karl-Peter Büttner. Von den Priestern in den Steuerausschuss gewählt sind Pfarrer Markus Lang (Region Aschaffenburg), Pfarrer Robert Borawski (Region Würzburg) und Pfarrvikar Joachim Morgenroth (Region Schweinfurt). Gewählte weltliche Mitglieder sind Jürgen Weiß (Goldbach), Hans Dieter Arnold (Miltenberg), Johannes Wagenpfahl (Gräfendorf), Hans-Dieter Greulich (Würzburg), Christoph Vierheilig (Burkardroth), Norbert Denninger (Ochsenfurt), Karl Heinz Baumeister (Unsleben), Wolfgang Fähr (Grettstadt) und Dieter Köpf (Zeil am Main). Mitglieder des Diözesansteuerausschusses engagieren sich auch in den Unterausschüssen für Kirchensteuerfragen und für Stellenplanfragen, im Rechnungsprüfungsausschuss, im Bauausschuss und in der Prioritätenkommission.

Wird der Diözesanhaushalt öffentlich gemacht?

Im Bistum Würzburg findet jährlich zu Beginn des Jahres eine Pressekonferenz zur Vorstellung des Haushaltsplans statt. Die Informationen werden auch im Internet veröffentlicht. Außerdem stellt die Diözese einen Flyer mit Informationen zum Haushalt den Katholiken im Bistum zur Verfügung. Dieser Flyer kann auch im Internet abgerufen werden.

Was ist der Bischöfliche Stuhl zu Würzburg?

Eine kirchliche Vermögensverwaltung im Bistum Würzburg gibt es letztlich seit den Anfängen des Bistums im 8. Jahrhundert. Der Bischöfliche Stuhl zu Würzburg entwickelte sich nach dem Ende des Hochstifts Würzburg und der Säkularisation Anfang des 19. Jahrhunderts. Er ist kein Selbstzweck, sondern ist der finanzielle Rückhalt, damit der Bischof seine umfassende Sorge für die geordnete Durchführung seiner Aufgaben (Verkündigung, Liturgie und sozial-karitative Aufgaben) nachhaltig und kontinuierlich erfüllen kann. Rechtlich gesehen ist der Bischöfliche Stuhl eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Das Amt des Bischofs und die Vermögensträgerschaft sind dabei miteinander gekoppelt; das heißt, inhaltlich kann der Bischöfliche Stuhl als vermögensrechtlicher Anhang des Bischofsamtes angesehen werden. Er weist stiftungsähnliche Züge auf.

Wer verwaltet und kontrolliert den Bischöflichen Stuhl zu Würzburg?

Der Bischöfliche Stuhl zu Würzburg wird von der Bischöflichen Finanzkammer verwaltet. Das geschieht nach Maßgabe des Bischofs von Würzburg unter Beachtung der kirchenrechtlichen Bestimmungen. Der Diözesanvermögensverwaltungsrat genehmigt den Haushalt des Bischöflichen Stuhls. Dem Gremium gehören in Würzburg folgende Personen an: Bischof Dr. Friedhelm Hofmann, Generalvikar Dr. Karl Hillenbrand, Weihbischof Ulrich Boom, Bischöflicher Finanzdirektor Albrecht Siedler sowie die externen Fachleute Hans-Dieter Greulich und Hans Dieter Arnold. Der Bischöfliche Stuhl wird außerdem jährlich einer freiwilligen Prüfung durch eine externe unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterzogen.

Werden die Einkünfte und Ausgaben des Bischöflichen Stuhls veröffentlicht?

Die Weimarer Verfassung von 1919 legt das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen fest. Diese Vorgaben gelten auch heute. Demnach ist der Bischof nicht verpflichtet, Rechenschaft über Einkünfte und Ausgaben gegenüber den staatlichen Stellen zu geben. Das ist auch Ausdruck der Religionsfreiheit, wonach die Kirche ein Selbstbestimmungsrecht hat und ihre eigenen Angelegenheiten selbst regeln kann. Es ist jedoch im Zuge einer verbesserten Transparenz geplant, künftig bei der Vorstellung des Diözesanhaushalts auch Angaben zu Einnahmen und Ausgaben des Bischöflichen Stuhls zu machen.

Woher nimmt der Bischöfliche Stuhl seine Erträge?

Der Bischöfliche Stuhl zu Würzburg ist Vermögensträger zahlreicher Immobilien der Diözese Würzburg. Hierzu zählen Verwaltungsgebäude wie das Bischöfliche Ordinariat Würzburg und das Bischofshaus, Bildungshäuser wie das Exerzitienhaus Himmelspforten, Seniorenheime wie das Sankt Theklaheim in Würzburg, Schulen wie die private katholische Volksschule Vinzentinum in Würzburg. Hinzu kommen Wohnimmobilien und landwirtschaftliche Flächen. Aus den Mieteinnahmen für diese Immobilien sowie weiterhin aus Zinsen, Dividenden und Grundstücksverkäufen erwirtschaftet der Bischöfliche Stuhl seine Erträge.

Wie gestaltet sich der Haushalt des Bischöflichen Stuhls?

Dem Bischöflichen Stuhl zu Würzburg stehen – in Anlehnung an stiftungsrechtliche Bestimmungen – für die Erfüllung der pastoralen, karitativen und kulturellen Aufgaben nur die erwirtschafteten Beträge, nicht aber das Finanzanlagevermögen zur Verfügung. Das Finanzanlagevermögen beträgt 271 Millionen Euro. Die Vermögenserträge beliefen sich in den Jahren 2009 bis 2012 durchschnittlich auf 10,6 Millionen Euro pro Jahr. Diese Mittel flossen fast zur Hälfte in die sogenannte Emeritenanstalt, in die Pensionskasse der Priester der Diözese Würzburg, die 2012 für 193 Priester die Ruhestandsbezüge in Höhe von 8,1 Millionen Euro ausgezahlt hat. Hierfür stellte der Bischöfliche Stuhl fünf Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Das Stuhlvermögen stellt somit im Wesentlichen die Kapitaldeckung der Altersversorgung der Priester dar. Darüber hinaus übernahm der Bischöfliche Stuhl durchschnittlich pro Jahr Baukosten für die Seminarkirche Sankt Michael in Würzburg sowie für Dom und Neumünster in Würzburg in Höhe von einer Million Euro. Drei Millionen Euro kamen durchschnittlich pro Jahr Bildungshäusern, Schulen, Ordenshäusern und sozialen Einrichtungen zugute, 1,4 Millionen Euro für die Instandsetzung von Gebäuden und für Restaurierungen. Für den Erwerb von Grundstücken investierte der Bischöfliche Stuhl durchschnittlich 200.000 Euro pro Jahr.

Vielleicht gefällt dir auch