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Tags des Rauchwarnmelders

Anlässlich des „Tags des Rauchwarnmelders“ am Freitag, den 13. Mai, empfehlen die Johanniter in einer aktuellen Pressemitteilung, die lebensrettenden Geräte in allen Wohnungen zu montieren. Die Rauchwarnmelder-Pflicht in Bayern wurde vor über drei Jahren für Neubauten eingeführt und gilt für alle Wohnungen seit dem 1. Januar 2013.

Die Geräte sollten in den Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die als Rettungswege von Aufenthaltsräumen genutzt werden. Für Bestandsbauten gibt es eine Übergangsfrist bis 31.12.2017.

Die Johanniter bieten Rauchwarnmelder an, die mit den Hausnotrufgeräten und der Notrufzentrale direkt vernetzt sind. 41 geprüfte Fachkräfte für Rauchwarnmelder nach DIN 14676 arbeiten bei den Johannitern in Bayern daran, die Wohnungen der Hausnotruf-Kunden sicherer zu machen – davon sieben in Unterfranken.

„Jedes dieser Hausnotrufgeräte ist für sich allein schon eine sinnvolle Sache“, sagt Mario Fischer, Hausnotruf-Experte bei den Johannitern in Würzburg. Besonders ältere Menschen sind von Gefahren wie einem Sturz oder einem unbemerkten Feuerausbruch bedroht. „Bei einer Kombination wird im Falle eines Brandes nicht nur der Bewohner selbst durch ein Alarmsignal gewarnt, sondern gleichzeitig die Notfallzentrale der Johanniter alarmiert, damit diese Hilfsmaßnahmen einleiten kann.“

Zuletzt konnte dank dieses Systems in Schweinfurt eine 74-Jährige gerettet werden, in deren Wohnung sich beim Kochen gefährlicher Rauch entwickelte. Der Rauchwarnmelder hatte einen Alarm in der Johanniter-Zentrale ausgelöst, die 24 Stunden besetzt ist und somit Sicherheit rund um die Uhr bietet. Von dort wurden die Rettungsmaßnahmen eingeleitet. Eine Mitarbeiterin der Johanniter mit notfallmedizinischer Ausbildung stand der Seniorin während des Einsatzes zur Seite.

Rauchwarnmelder in Bayern

Obwohl jährlich rund 60 000 Menschen in Deutschland bei Bränden verletzt werden, ist nur ein Bruchteil aller deutschen Haushalte mit Rauchwarnmeldern ausgestattet. In Bayern gilt seit dem 1. Januar 2013 in Fluren, Schlafräumen und Kinderzimmern in Neubauten die Rauchwarnmelder-Pflicht. Ab Ende 2017 gilt sie für alle Privatwohnungen.

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