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Straßenreinigungs- und Abfallgebühren werden erhöht

Würzburg – Die Straßenreinigungsgebühren und die Abfallwirtschaftsgebühren sind von den Stadtreinigern für den Zeitraum 2014 bis 2016 neu kalkuliert worden. Eine „moderate Anpassung“ ist vor allem aufgrund der konstant gestiegenen Personalkosten laut Stadt Würzburg notwendig. Den Endverbraucher kosteten aber vor etwa zehn Jahren beide Gebühren schon einmal mehr.

Die Abfallwirtschaftsgebühren wurden vor vier Jahren für den Zeitraum 2010 bis 2013 kalkuliert. Der neue Kalkulationszeitraum erstreckt sich von 2014 bis 2016. Die neue Kalkulation beläuft sich somit auf drei Jahre. Nachdem die Abfallwirtschaftsgebühren im Kalkulationszeitraum 2007-2009 um 13,3% und 2010-2013 um 2,6% bei den Standardabfallbehälterkombinationen gesenkt wurden, ist nun wieder eine Anpassung vorzunehmen. Im Zeitraum 2004-2016 konnten die Personalkostensteigerungen durch die Senkung der Verbrennungskosten beim MHKW und durch Gebührenüberschüsse aus Vorjahren aufgefangen werden.

Die Summe der tariflichen Steigerungen von 2004 bis zum Jahr 2016 (Ende des neuen Kalkulationszeitraums) beläuft sich auf 29,6%. Zusätzliche Personalkostenmehrungen sind im Bereich der Wertstoffhöfe (Verkürzung der langen Wartezeiten für die Bürger), bei der Müllabfuhr durch den erhöhten öffentlich Abfuhraufwand in Straßen mit Gewichtsbeschränkungen (Einsatz zusätzlicherMüllsammelfahrzeuge mit 7,5t) sowie durch den erhöhten Ausfall von Beschäftigten und langfristig erkrankten Beschäftigten erforderlich gewesen.

Die Umlage für die Verbrennung am MHKW ist ab 2014 mit 90 €/t einkalkuliert. Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse ist an der Altdeponie Faulenberg die zügige weitere Untersuchung mit horizontaler und vertikaler Abgrenzung der „Schlammgruben“ und möglicher Schadstoffverläufe erforderlich, ein Sanierungsbedarf ist bereits erkennbar und einkalkuliert.

Die Gebührenanpassung bei den Standardkombinationen (Regelgestellung) beträgt im Durchschnitt 7,6 %. Das Gesamtgebührenvolumen liegt unter dem des Kalkulationszeitraumes 2004-2006. Nach der Gebührenanpassung sind die Gebühren der Standardkombinationen noch um 9,2 % niedriger als beim Kalkulationszeitraum 2004-2006. In einem durchschnittlichen 4-Personen-Haushalt fallen ab 2014 pro Kopf rund 15 € Mehrkosten im Jahr an.

Die Gebühr für Abfallsäcke für Restmüll (Abfälle zur Beseitigung) beträgt weiterhin 3,50 €. Die Gebühr für Abfallsäcke für kompostierbare Abfälle beträgt wie bisher 4,00 € und die Gebühr für Abfallsäcke für Papier, Pappe und Kartonagen weiterhin 1,00 €.

Die Verrechnung der Anliefergebühren bei Direktanliefern an den Entsorgungsanlagen des Zweckverband Abfallwirtschaft Raum Würzburg erfolgte bisher durch den Zweckverband. Künftig müssen die Gebühren für Anlieferer aus dem Stadtgebiet Würzburg durch die Stadt Würzburg veranlagt werden. Aus diesem Grund ist für diese Fälle die Gebühr in der Abfallwirtschaftsgebührensatzung festzulegen. Über diese wie auch die Straßenreinigungsgebührensatzung beraten der Werkausschuss am 1.Juli und der Stadtrat am11. Juli.

Die Straßenreinigungsgebühren wurden vor drei Jahren für den Zeitraum 2011 bis 2013 kalkuliert. Der neue Kalkulationszeitraum erstreckt sich von 2014 bis 2016. Nachdem die Straßenreinigungsgebühren ab dem Jahr 2005 um 8,6% gesenkt und seitdem konstant gehalten werden konnten, ist nun ebenfalls eine Anpassung vorzunehmen.

Im Zeitraum 2004-2013 konnten die Personalkostensteigerungen durch Gebührenüberschüsseaus Vorjahren und Erstattungen für den Winterdienst aufgefangen werden. Die strengeren Winter der letzten Jahre und die damit verbunden Erstattungen für den Winterdienst haben dazu geführt, dass die Straßenreinigungsgebühren nicht schon früher erhöht werden mussten.

Die Summe der tariflichen Steigerungen von 2004 bis zum Jahr 2016 (Ende des neuen Kalkulationszeitraums) belaufen sich auf 29,6%. Zusätzliche Personalkostenmehrungen sind durch den erhöhten Aufwand in Straßen mit Gewichtsbeschränkungen (Einsatz kleinerer Kehrmaschinen und Fahrzeuge) sowie durch den erhöhten Ausfall von Beschäftigten und langfristig erkrankten Beschäftigten erforderlich gewesen sowie die künftig zusätzliche Innenstadtreinigung in den Abendstunden.

Im Vergleich zu den Abfallwirtschaftsgebühren ist die Ersparnis beim MHKW von geringerer Bedeutung, da hier nur der Straßenreinigungsmüll entsorgt wird. Die Gebührenanpassung beträgt 9,4 %. Die jährliche Straßenreinigungsgebühr in Reinigungsklasse 1 beträgt 7,60 € pro laufendem Frontmeter/Jahr und entspricht in der Höhe der Straßenreinigungsgebühr des Jahres 2004.

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