
Würzburg – Die Stadt Würzburg hat den Demonstrationszug des „Nationalen und Sozialen Bündnisses 1. Mai“ mit dem Thema „Arm trotz Arbeit – Kapitalismus zerschlagen“ verboten. Hauptgrund für das Verbot der Veranstaltung am 1. Mai ist, dass die Stadtverwaltung als zuständige Versammlungsbehörde durch die Demonstration am 1. Mai die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet sieht.
Dies stützt sich unter anderem auf Erkenntnisse bezüglich des Veranstalters und sein Auftreten bei vorangegangenen Veranstaltungen, auf das allgemein von der Veranstaltung ausgehende Gefährdungspotential sowie die damit einhergehende Mobilisierung militanter Gegner.
Zugleich betont die Stadt in ihrem Bescheid, dass für den 1. Mai bereits verschiedene andere Veranstaltungen mit mehreren tausend Teilnehmern in der Würzburger Innenstadt gemeldet sind. Dazu gehört unter anderem die traditionelle DGB-Veranstaltung zum 1. Mai.
Für den Fall, dass die Veranstalter den Bescheid vor dem Verwaltungsgericht anfechten und das Gericht nicht der Auffassung der Stadt Würzburg folgt, wurde gleichzeitig mit der Untersagung auch ein Auflagenbescheid für die angemeldete Veranstaltung erlassen.
Bild: Lautstarker Protest der etwa 300 bis 400 Gegendemnonstranten bei einer NPD-Kundgebung am 2. August 2012 in Würzburg. (Foto: wuerzburg24.com)
Aktualisierung
Kein Verbot des Informationsstandes
Würzburg – Nachdem die Stadt Würzburg gestern die Demonstration des nationalen und sozialen Bündnisses 1. Mai verboten hat, sieht die Stadtverwaltung keine Grundlage für eine Untersagung des am kommenden Samstag angemeldeten Informationsstandes des Nationalen und Sozialen Aktionsbündnisses 1. Mai am Barbarossa-Platz.
Denn da die Kundgebung am 1. Mai aktuell verboten ist – so lange das nationale und soziale Bündnis den Bescheid der Stadt Würzburg nicht gerichtlich angreift – darf das nationale Bündnis die Veranstaltung nicht bewerben – auch nicht an einem Infostand.
Im Gegensatz zum 1. Mai sieht die Stadt am Samstag keine konkrete Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, da lediglich ein Informationsstand mit drei bis fünf Personen angemeldet wurde. Da an diesem Informationsstand über Themen wie unter anderem Leiharbeit informiert werden soll, kann juristisch auch kein Zusammenhang mit dem Geburtstag Adolf Hitlers hergestellt werden. Die Stadt hat den Infostand mit diversen Auflagen beschränkt.