Maskenpflicht für Rathaus-Besucher ab 4. Mai -  wuerzburg24.com

Maskenpflicht für Rathaus-Besucher ab 4. Mai

Würzburg – Die Vorbereitung eines sogenannten „kontaktarmen Dienstbetriebs“, der sich an den Hygieneregelungen des Robert-Koch-Instituts und den Arbeitsschutzstandards des Bundesarbeitsministeriums orientiert, laufen im Würzburger Rathaus auf Hochtouren. Ab dem 4. Mai sollen nahezu alle Serviceleistungen, wenn auch nicht in der gewohnten Art und Weise zur Verfügung stehen.

„Kontaktarm“ bedeutet hierbei, dass die Aufgaben vollumfänglich wahrgenommen werden unter der Maßgabe weitgehender Reduzierung persönlicher Kontakte. Der Gesundheitsschutz der Mitarbeiter sowie der Besucher ist maßgeblich. Die Eindämmung des Corona-Virus ist mit dem breiten Aufgabenfeld der Kommune in Einklang zu bringen. Es gilt dem Arbeitsschutz eine hohe Priorität einzuräumen, sichere Abstände zu wahren, Kommunikations- und Arbeitstechnik weitestgehend zu digitalisieren, Büros und Publikumsbereiche den hygienischen Erfordernissen und organisatorische Festlegungen anzupassen.

Die Arbeitsplatzsituation ist aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Tätigkeiten sehr differenziert. Räumlich gibt es sehr unterschiedliche Situationen in Büros und den städtischen Einrichtungen, auch im Außendienst und in Fahrzeugen gilt es Abläufe nach den nun geltenden Rahmenbedingungen zu organisieren. Dabei geht es zum Beispiel um kleine Büros, mit mehreren Mitarbeitern in einem Raum, oder Arbeiter, die normalerweise in größerer Anzahl gemeinsam zu Baustellen fahren. Diese Situationen müssen einzeln überprüft, optimiert und die entsprechenden Schutzmaßnahmen umgesetzt werden – vom Bürgerbüro bis zur Friedhofsverwaltung. Dies ist nicht trivial.

Damit dies gelingt, wird im Besonderen die Rahmenarbeitszeit für den Dienstbetrieb erheblich ausgeweitet. Durch diese Ausweitung ist es möglich, den Dienstbetrieb mit den vorhandenen Rahmenbedingungen zu gewährleisten, die Vorsorge für Beschäftigte mit einschlägigen Vorerkrankungen zu treffen und für Beschäftigte, die Kinder betreuen müssen, große Flexibilität zu bieten.

Rathausbesuche nur nach Terminvereinbarung

Ab Montag mit Mund-Nasen-Bedeckung

Aufgrund des Ziels des Gesundheitsschutzes und der Eindämmung des Corona-Virus wird für Behördengänge gelten: Persönliche Vorsprachen sind nur nach Terminvereinbarung möglich! Diese können ab Montag, 4. Mai, mit den Dienststellen wieder zu den jeweils üblichen Öffnungszeiten – wie vor der Pandemie – telefonisch oder per Mail vereinbart werden. Ist ein persönlicher Termin notwendig, können die Rathausmitarbeiter aufgrund der verlängerten Rahmenarbeitszeiten in vielen Fällen künftig sogar größere Zeitfenster anbieten als vor der Krise.

Wer einen Rathaus-Besuch vereinbart hat, muss ab Montag, 27. April, bei diesem Behördengang eine Mund-Nasen-Bedeckung (sogenannte „Community-Maske“) tragen. Das Hausrecht wird der bayernweiten Anordnung für den ÖPNV und den Handel folgend ausgeübt. Wo möglich wird der persönliche Kontakt durch telefonische Erreichbarkeiten, Schrift- bzw. E-Mail-Verkehr und ggf. auch Videokonferenzen etc. ersetzt.

Es geht der Appell an alle Besucher der Stadtverwaltung über die Maske hinaus alle flankierenden Sicherheits- und Hygieneregeln zu beachten, insbesondere das Abstand-Halten und so persönlich einen Beitrag gegen die weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu leisten.

In weiteren Mitteilungen und auf der städtischen Homepage wird die Stadtverwaltung kontinuierlich kommunizieren, welche Leistungen und in welchem Umfang für die Bürgerinnen und Bürger in der Übergangszeit aktuell angeboten werden. Ziel der Stadtverwaltung ist es in dieser außergewöhnlichen Zeit, die notwendigen Anpassungen vorzunehmen um mit vollem Leistungsangebot für ihre Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung zu stehen.

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