Informationen zum Volksbegehren „Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern“ -  wuerzburg24.com

Informationen zum Volksbegehren „Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern“

Würzburg – Bei der Stadt Würzburg liegen – wie in allen anderen Gemeinden Bayerns auch – im Rathaus, Zimmer 34, Rückermainstraße 2, die Eintragungslisten für das Volksbegehren „Rettet die Bienen!“, im Zeitraum vom Donnerstag, 31. Januar 2019 bis einschließlich Mittwoch, 13. Februar 2019, zur Unterschrift aus.

Eintragungsberechtigt sind hierbei deutsche Staatsangehörige, welche bis zum 13. Februar 2019 das 18. Lebensjahr vollendet haben (letzter Geburtstermin ist somit der 13.02.2001), nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen und mit Hauptwohnung oder einziger Wohnung seit mindestens drei Monaten in Bayern gemeldet sind (Meldestichtag: 13.11.2018).

Eine gesonderte, persönliche, amtliche Benachrichtigung an alle Stimmberechtigten, ähnlich einer Wahlbenachrichtigungskarte, ist vom Abstimmungsrecht her nicht vorgesehen. Es wird deshalb auf die schon veröffentlichte amtliche Bekanntmachung der Stadt Würzburg über die Eintragungsmöglichkeiten verwiesen.

Der zentrale Eintragungsraum für das Volksbegehren wird im Erdgeschoss des Rathauses der Stadt Würzburg, im Zimmer 34 (Wahlamt), eingerichtet. Der Zugang zum Rathaus ist barrierefrei. Die üblichen Bürostunden werden umfassend erweitert, um möglichst allen Eintragungswilligen die Eintragung – auch an Wochenenden und in den Abendstunden – zu ermöglichen.

Eintragungszeiten bestehen wie folgt in der Stadt Würzburg:

  • Do. 31.01.2019 8 – 18 Uhr
  • Fr. 01.02.2019 8 – 15 Uhr
  • Sa. 02.02.2019 9 – 13 Uhr
  • So. 03.02.2019 9 – 13 Uhr
  • Mo. 04.02.2019 8 – 17 Uhr
  • Die. 05.02.2019 8 – 17 Uhr
  • Mi. 06.02.2019 8 – 17 Uhr
  • Do. 07.02.2019 8 – 18 Uhr
  • Fr. 08.02.2019 8 – 15 Uhr
  • Sa. 09.02.2019 9 – 13 Uhr
  • So. 10.02.2019 9 – 13 Uhr
  • Mo. 11.02.2019 8 – 17 Uhr
  • Die. 12.02.2019 8 – 17 Uhr
  • Mi. 13.02.2019 8 – 20 Uhr

Beachtenswert ist auch die Regelung, dass Stimmberechtigte, die einen Eintragungsschein besitzen, sich in jedem Eintragungsraum in Bayern für das Volksbegehren durch Unterzeichnung in die ausliegenden Listen eintragen lassen können. Den Eintragungsschein erhält auf Antrag eine in das jeweilige Wählerverzeichnis eingetragene stimmberechtigte Person, wenn sie sich z.B. während der Eintragungsfrist außerhalb ihres Eintragungsbezirks aufhält oder aus persönlichen bzw. gesundheitlichen Gründen den vorgesehenen Eintragungsraum nicht aufsuchen kann. Der Eintragungsschein wird von der zuständigen Wahlbehörde der jeweiligen Hauptwohnung ausgestellt. Ein Verfahren analog der Briefwahl ist allerdings nicht vorgesehen!

Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger haben sich vor der Eintragung durch einen amtlichen Ausweis über ihre Person auszuweisen, weshalb ein Ausweis unbedingt mitzuführen ist.

Bei Zweifeln über die Eintragungsberechtigung können weitere Informationen unter der Tel.-Nr. 37-2755 beim Wahlamt der Stadt Würzburg nachgefragt werden.


Bild: Symbolbild Herbst in Würzburg (Foto: www.wuerzburg-fotos.de)

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