Mitnahme von E-Tretrollern in Straßenbahn und Bus -  wuerzburg24.com

Mitnahme von E-Tretrollern in Straßenbahn und Bus

Würzburg – Unter bestimmten Voraussetzungen können seit dem 15. Juni 2019 elektrisch betriebene Tretroller legal im öffentlichen Straßenraum unterwegs sein. Eine kostenlose Mitnahme im Würzburger ÖPNV ist nun ebenfalls möglich.

E-Tretroller dürfen in den Straßenbahnen und Bussen der WVV kostenlos mitgenommen werden. Mit dieser vorläufigen Regelung folgt die WVV einer Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) zur Mitnahme von Elektrokleinstfahrzeugen im ÖPNV. E-Scooter dürfen bei ausreichender Kapazität in Bussen und Straßenbahnen als Gepäck, durch einen Fahrgast mit gültigem Fahrschein kostenfrei mitgenommen werden, sofern sie (zusammengeklappt) auf dem Schoß transportiert werden oder nicht mehr als zwei Stehplätze einnehmen.

Ein separates Ticket (etwa eine Fahrrad-Tageskarte) ist hierfür nicht nötig. Die Elektrotretroller werden als „Sache“ befördert, wenn dadurch die Ordnung und Sicherheit des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht gestört werden. Die finale Entscheidung über die Mitnahme obliegt, wie auch bei der Beförderung aller anderen „Sachen“, dem Betriebspersonal.

Analog zu bestehenden Regelungen für andere Fortbewegungsmittel, dürfen E-Roller in den Fahrzeugen und an den Haltestellen nicht benutzt werden. Beim Abstellen der E-Tretroller muss die komplette Haltestelle, die Blindenleitsysteme sowie Rettungswege oder Einfahrten jederzeit freigehalten werden. Weder den Fahrgästen, den Fußgängern noch Rollstuhlfahrern ist dabei der Weg zu versperren, so die WVV in einer Pressemitteilung.

„Neue Angebote wie E-Roller helfen unseren Kundinnen und Kunden, die sogenannte letzte Meile zur Haltestelle oder zum Carsharing-Auto einfach zu überbrücken und können eine sinnvolle Ergänzung zu den konventionellen öffentlichen Verkehrsmitteln sein“, findet WVV-Geschäftsführer Thomas Schäfer. „Mit Ökostrom geladen, bieten sie zudem noch nachhaltige Vorteile, daher stehen wir dieser neuen Form der klimafreundlichen Mobilität sehr offen gegenüber“.

„Für den Weg zum ÖPNV und von der Haltestelle zum Ziel können E-Roller eine gute Wahl sein. Deswegen setzen wir auf eine pragmatische Mitnahmeregelung. Ob das funktioniert, werden wir allerdings genau beobachten“, so Betriebsleiter Paul Lehmann. „Sollten andere Fahrgäste durch die Beförderung der neuen Elektrotretroller beeinträchtigt werden, müssen wir natürlich reagieren und gegebenenfalls die Beförderungsbedingungen noch anpassen“.


Bild: Symbolbild Straßenbahn (Foto: wuerzburg24.com)

Vielleicht gefällt dir auch

2 Gedanken zu „Mitnahme von E-Tretrollern in Straßenbahn und Bus

  1. Heute hat mich ein Bus Fahrer mit meine e-scooter stehen lassen da sie nicht befördert werden dürfen und hier steht das man dies mit nehmen darf. Ich find das alle buss Fahrer genau darüber informiert werden sollen

    1. Hallo Maik,
      bitte wenden Sie sich mit Ihrer Beschwerde direkt an die WVV. Die Mitnahme von E-Scootern ist definitiv kostenlos sofern der Scooter zusammengeklappt ist. Für Kinderwagen muss hingegen immer Platz gemacht werden – egal ob mit dem E-Scooter oder Fahrrad.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert