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Tipps für einen sicheren Jahreswechsel

Unterfranken – Der Jahreswechsel steht vor der Tür – Grund genug auch für die unterfränkische Polizei sich für die Unterstützung vieler Bürgerinnen und Bürger zu bedanken, die zum Beispiel Zivilcourage leisteten oder sich als Zeugen zur Verfügung gestellt haben. Damit jeder auch sicher ins neue Jahr „rutscht“ hat die Polizei einige Tipps parat.

Polizei verstärkt im Einsatz

Blickt man zurück auf das polizeiliche Einsatzgesehen anlässlich des letzten Jahreswechsels, so kann man ziemlich sicher prognostizieren, dass für unsere Kolleginnen und Kollegen in den Dienstgruppen auch dieses Jahr wieder Hochbetrieb herrschen wird. So galt es für die Ordnungshüter in der Silvesternacht von 2017 auf 2018 insgesamt 336 Einsätze zu bewältigen – rund 120 davon hatten einen direkten Bezug zum Jahreswechsel. Die Einsatzgründe waren stets ähnlich. Vor allem ging es um Sachbeschädigungen, (kleinere) Brände sowie Körperverletzungen im Zuge von Streitigkeiten, bei denen oftmals Alkohol im Spiel war.

Schwere Unfälle durch Feuerwerkskörper

Besonders erwähnenswert sind stets Unfälle mit Feuerwerkskörpern, da diese in der Regel bei mehr Vorsicht im Umgang mit den Böllern vermeidbar gewesen wären. Im vergangenen Jahr kam es gleich zu drei derartigen schweren und ungewollten Zwischenfällen. So riss ein Böller kurz nach Mitternacht die Fingerkuppe eines 16-Jährigen ab. Eine 18-Jährige erlitt Brandverletzungen im Gesicht, als ein Knallkörper vor ihr explodierte. Ein 15-Jähriger verbrannte sich beide Hände, nachdem er eine Rakete aus diesen hatte aufsteigen lassen. Ein Pkw brannte komplett aus, nachdem eine Rakete im geöffneten Kofferraum einschlug und weitere Knallkörper entzündete.

Finger weg von illegalen Böllern

Ein besonderes Anliegen ist es der Polizei, dass keine illegalen oder selbstgebastelten Böller gezündet werden. Die Risiken, sich dabei selbst oder andere erheblich zu verletzen, sind unkalkulierbar. Deshalb bitten wir darum, nur in Deutschland zugelassenes Feuerwerk mit „CE“-Kennzeichnung („BAM“ Prüfstelle) zu kaufen und das Abbrennen ausschließlich den Altersangaben entsprechend zu erlauben. So haben Böller und Raketen der Kategorie „F2“ in Kinderhänden nichts verloren.

Wer unbedingt Schreckschusswaffen benutzen muss, sollte wissen, dass er zum Schießen eine Schießerlaubnis nach dem Waffengesetz braucht. Außerdem bedarf es eines sogenannten „Kleinen Waffenscheins“ zum Führen in der Öffentlichkeit.

Aufeinander Rücksicht nehmen

Damit jeder den Jahreswechsel genießen kann, bitten wir darum, aufeinander Rücksicht zu nehmen. Gerade im Bereich von Krankenhäusern, Altenheimen oder Kirchen sollte kein Feuerwerk abgebrannt werden. Außerdem ist das Abbrennen nur am 31.12. und am 01.01. erlaubt.

Enthemmender Alkohol

Gerade wenn Feiernde den Genuss von Alkohol übertreiben, kann dies zu Problemen – für sie selbst und andere – führen. An mancher Stelle kommt es durch die enthemmende Wirkung zu Gewaltstraftaten wie Körperverletzungen oder Sachbeschädigungen. Andere geraten durch den Alkohol in eine hilflose Lage und benötigen folglich medizinische Versorgung durch den Rettungsdienst. Den Jahreswechsel möchte wohl niemand im Krankenhaus starten. Deshalb appellieren wir auch an alle Eltern, den Alkoholkonsum ihrer Sprösslinge möglichst im Blick zu haben. Und zuletzt noch eine dringende Bitte der Polizei: Lassen Sie nach dem Konsum von Alkohol unbedingt das Auto stehen. Auch wenn Sie glauben, „nur wenig getrunken“ zu haben oder „noch fit“ zu sein. Wer im Vorfeld schon plant, wie er sicher auch ohne Auto nach Hause gelangt, kommt gar nicht in Versuchung. Im Zweifelsfall ist ein Taxi die bessere Wahl, um unfallfrei nach Hause zu kommen.

Die Polizei wünscht allen eine schöne Silvesternacht, einen „guten Rutsch“ und nur das Beste für 2019!

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