Polizeibericht Würzburg - 04.04.2018 -  wuerzburg24.com

Polizeibericht Würzburg – 04.04.2018

Fahrzeuge in Würzburg und Veitshöchheim beschädigt

Wer kann Hinweise geben?

Würzburg / Veitsöchheim, Lkr. Würzburg – Am vergangenen Wochenende sind erneut in Stadt und Landkreis Würzburg Fahrzeuge von einem Unbekannten mutwillig beschädigt worden. Die Ermittlungskommission Lackkratzer geht von einem Zusammenhang mit der Sachbeschädigungsserie aus und hofft auch weiterhin auf Hinweise von Anwohnern und Zeugen.

In der Nacht von Samstag auf Sonntag waren im Bereich der Unterdürrbacher Straße im Würzburger Stadtgebiet insgesamt acht Pkw verkratzt worden. Aufgrund des Schadensbildes gehen die Ermittler der EKO Lackkratzer von einem Zusammenhang mit der Sachbeschädigungsserie aus. Die Tatzeit liegt zwischen Samstag, 21.00 Uhr, und Sonntag, 06.00 Uhr.

Auch in Veitshöchheim wurden wieder Fahrzeuge angegangen. Zwischen Sonntag, 22.30 Uhr, und Montag, 06.00 Uhr, hatte der Unbekannte an rund 20 Fahrzeugen Kratzer im Bereich der seitlichen Türen und der Motorhaube angebracht. Die beschädigten Pkw waren in der Rosenstraße und Sonnenstraße geparkt.

Der Sachschaden beläuft sich insgesamt auf mehrere tausend Euro. Die Ermittlungskommission hat die Sachbearbeitung übernommen und bittet auch die Bevölkerung um Mithilfe. Anwohner in Veitshöchheim und Würzburg werden gebeten, zur Nachtzeit besonders aufmerksam zu sein und auf Personen sowie außergewöhnliche Geräusche zu achten, die mit den Kratzern in Zusammenhang gebracht werden könnten.

Sobald Zeugen in der Nacht etwas verdächtig vorkommt, bittet die Polizei um sofortige Mitteilung über den Notruf 110. Auch sonstige Hinweise, die zur Aufklärung der Sachbeschädigungsserie beitragen könnten, werden unter der Tel. 0931/457-2230 jederzeit entgegengenommen. Für Hinweise, die zurErgreifung des Täters führen, ist weiterhin eine Belohnung in Höhe von 2.000 Euro ausgesetzt.

Psychisch Belasteter stiehlt Kastenwagen und rammt mehrere Pkw

Vier Unbeteiligte verletzt – Tatverdächtiger in Gewahrsam

Würzburg – Ein offenbar psychisch Belasteter hat am Mittwochvormittag für einen größeren Polizeieinsatz in der Innenstadt gesorgt. Dem Sachstand nach entwendete er einen Lieferwagen und rammte in der Folge mehrere andere Fahrzeuge. Passanten konnten den 35-jährigen Deutschen überwältigen. Beamte nahmen ihn in Gewahrsam. Nachdem er sich selbst schwer verletzt hatte, wurde er in eine Klinik eingeliefert.

Gegen 09.45 Uhr ging bei der Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Unterfranken der Notruf ein, dass ein Mann mit einem Lieferwagen in der Ludwigstraße mehrere Fahrzeuge gerammt hat. Streifen der Würzburger Polizei waren in der Folge rasch vor Ort. Bis dahin hatten Passanten den 35-jährigen deutschen Tatverdächtigen aus dem Wetteraukreis bereits überwältigt. Nachdem er sich selbst an der Hand schwer verletzt hatte, wurde er in eine Klinik eingewiesen.

Ersten Erkenntnissen zufolge war der 35-Jährige auf den vor der Bäckerei stehenden Kastenwagen aufmerksam geworden, bei dem der Fahrer gerade mit Liefertätigkeiten beschäftigt war. Der Beschuldigte setzte sich ans Steuer und fuhr mit dem Angestellten im Laderaum mit hoher Geschwindigkeit davon und rammte einen entgegenkommenden Pkw frontal. Danach beschädigte er weitere u.a. in der Handgasse geparkte Autos und kam schließlich zum Stehen. Einen vorbeifahrenden Motorradfahrer stieß der 35-Jährige von seinem Krad, so dass sich dieser Verletzungen zuzog.

Beherzt griffen nun mehrere Passanten ein und konnten den Mann bis zum Eintreffen der Streifen festhalten. Neben dem Tatverdächtigen erlitten insgesamt vier Unbeteiligte dem Sachstand nach leichtere Verletzungen. Insgesamt elf Fahrzeuge wurden beschädigt. Die Hintergründe für das Handeln des 35-Jährigen sind noch nicht abschließend geklärt. Feststeht, dass sich dieser in einer psychischen Ausnahmesituation befand und ganz offensichtlich erheblich fremd- und eigengefährlich agierte. Er wird in einer Klinik behandelt und auch psychologisch ärztlich begutachtet.

Rauchwarnmelder verhindert Schlimmeres

Versbach – Am Dienstagnachmittag ist es gegen 14:20 Uhr zu einem Einsatz von Polizei und Feuerwehr in der Straße Breite Länge gekommen. Eine Anwohnerin hatte einen Notruf abgesetzt, nachdem sie in Folge eines ausgelösten Rauchwarnmelders eine Rauchentwicklung aus ihrer Nachbarwohnung bemerkt hatte.

Im Beisein der Polizeibeamten öffnete die herbeigeeilte Feuerwehrbesatzung die betreffende Wohnungstür. In der zum Einsatzzeitpunkt verlassenen Wohnung fanden die Einsatzkräfte lediglich einen eingeschalteten Elektroherd mit entsprechend angebranntem Essen im Topf vor. Die Bewohnerin selbst war nicht anzutreffen. Der Herd wurde abgeschaltet, der überhitzte Kochtopf auf dem Balkon ausgekühlt. Zu einem Brand war es dank des umsichtigen Handelns der Nachbarin noch nicht gekommen, jedoch musste die Feuerwehr das gesamte Anwesen wegen des Rauches entlüften. Die Bewohnerin muss nun mit eine Geldbuße wegen einer Ordnungswidrigkeit nach der Verordnung über die Verhütung von Bränden rechnen.

Geparkten 3er BMW angefahren und dann abgehauen

Versbach – In der Zeit von Montagnachmittag, 16:30 Uhr, und Dienstagmorgen, 07:00 Uhr, ist der schwarze 3er BMW eines Würzburgers in der Estenfelder Straße 67 angefahren worden. Das Fahrzeug stand in dieser Zeit an der genannten Adresse geparkt. Als der Fahrer am Dienstagmorgen zu seinem Fahrzeug zurückkehrte, stellte er einen Unfallschaden an der Heckstoßstange fest. Die Stoßstange ist in Folge des Unfalles hinten links eingedellt. Der Sachschaden beläuft sich einer ersten Schätzung zufolge auf rund 1500 Euro. Einen Hinweis auf den Unfallverursacher gibt es bislang nicht. Die Polizeiinspektion Würzburg-Stadt bittet Zeugen des Unfalles, ihre Hinweise an die Tel. 0931/457-2230 mitzuteilen.

Dem Gesetz nach muss der Unfallverursacher nach dem Unfall die Feststellung zu seiner Person, seines Fahrzeuges und der Art seiner Unfallbeteiligung ermöglichen. Am besten beraten ist man daher, wenn man nach einem Unfall mit einem geparkten Fahrzeug die Polizei verständigt. Die kann dann alle relevanten Daten aufnehmen, um eine spätere Schadensabwicklung unkompliziert zu ermöglichen.

Flüchtig man hingegen vorsätzlich von einer Unfallstelle, ohne die genannten Feststellungen zu ermöglichen – wie hier geschehen – zieht dies in jedem Fall Ermittlungen gegen den Flüchtigen durch die Polizei nach sich. Das einschlägige Vergehen, das sog. „unerlaubte Entfernen vom Unfallort“ oder im Volksmund die „Unfallflucht“, kann im Falle einer Verurteilung vor einem Gericht von einer Geldstrafe bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Die Schadensabwicklung, die in jedem Fall fällig wird, ist hierbei noch nicht berücksichtigt.

Würzburg Land

Pkw auf Lkw aufgefahren

83-Jähriger schwerverletzt in Klinik – Vollsperrung der A3 in Fahrtrichtung Nürnberg

Kist, Lkr. Würzburg – Bei einem Verkehrsunfall ist am Dienstagnachmittag ein 83-jähriger Autofahrer lebensgefährlich verletzt worden. Dem Sachstand nach fuhr er aus noch ungeklärter Ursache auf einen vorausfahrenden Lkw auf.

Nach derzeitigen Erkenntnissen zum Unfallhergang befuhr ein 83-Jähriger aus dem Landkreis Erlangen-Höchstadt am Dienstag, gegen 15:15 Uhr, mit seinem Pkw die A3 in Fahrtrichtung Nürnberg. Aus noch ungeklärter Ursache fuhr der Autofahrer zwischen der Anschlussstelle Helmstadt und dem Autobahnkreuz Würzburg-West mit seinem Audi auf einen vorausfahrenden Lkw auf.

Der 83-Jährige wurde durch die Wucht des Aufpralls in seinem Fahrzeug eingeklemmt und zog sich lebensgefährliche Verletzungen zu. Nach der Reanimation des Mannes fuhr ihn der Rettungsdienst in eine umliegende Klinik, dort ist der Mann später am Abend dann verstorben. Der Fahrer des Lkws wurde nicht verletzt.

Um den Unfallhergang exakt rekonstruieren zu können, wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Würzburg auch ein Sachverständiger hinzugezogen. Die Autobahn war während der Unfallaufnahme sowie den erforderlichen Bergungsarbeiten in Fahrtrichtung Nürnberg bis 16.30 Uhr gesperrt. Anschließend konnte der Verkehr teilweise an der Unfallstelle vorbei geleitet werden. Es kam in den Spitzenzeiten zu erheblichen Verkehrsbehinderungen.

Brand einer Gartenhütte – Kripo geht von Brandstiftung aus

Ermittlungskommission eingerichtet – Erhöhte Streifenpräsenz im Raum Estenfeld

Estenfeld, Lkr. Würzburg – Am Dienstagnachmittag ist erneut ein Gartenhaus in Brand geraten. Die Kriminalpolizei Würzburg geht auch in diesem Fall von Brandstiftung und einem Tatzusammenhang zu vorangegangenen Fällen aus und intensiviert die Ermittlungen zur Aufklärung der Taten. Eine Ermittlungskommission (EKO) wurde eingerichtet. Der Bereich Estenfeld wird weiterhin verstärkt überwacht.

Am Dienstagnachmittag, gegen 16:00 Uhr, ging bei der Leitstelle der Feuerwehr die Mitteilung über den Brand einer Gartenhütte in der Lengfelder Straße ein. Obwohl die Feuerwehren aus Estenfeld und Kürnach schnell vor Ort waren, konnte nicht verhindert werden, dass die Hütte komplett ausbrannte. Personen wurden glücklicherweise nicht gefährdet.

Die Ermittlungen hat noch vor Ort die Kriminalpolizei Würzburg übernommen. Die Brandermittler können nach derzeitigem Stand einen technischen Defekt ausschließen. Sie gehen davon aus, dass der Brand vorsätzlich gelegt worden ist und mit den vier Bränden in Estenfeld in den vergangenen Tagen und Wochen zusammenhängt. Die Kriminalpolizei Würzburg intensiviert nun nochmals die Ermittlungen zur Aufklärung der Taten und hat mit Unterstützung der Polizeiinspektion Würzburg-Land eine Ermittlungskommission (EKO) eingerichtet.

Besonders sind die Ermittler auf die Mithilfe von Zeugen angewiesen, da es nicht unwahrscheinlich ist, das der Täter aus dem regionalen Umfeld kommt. Die bereits bestehenden Überwachungsmaßnahmen im Bereich Estenfeld werden sowohl zivil aber auch uniformiert verstärkt. Zeugen, die sachdienliche Hinweise zu dem Brand der Gartenhütte oder sonst Hinweise zur Aufklärung der Brände geben können, werden gebeten, sich unter Tel. 0931/457-1732 zu melden.

Weiterhin ist für Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen, durch das Bayerische Landeskriminalamt eine Belohnung von 2.000 Euro ausgesetzt. Die Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt und ist nicht für Personen bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört.

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