Nach Tod von sechs Jugendlichen - Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen 52-Jährigen -  wuerzburg24.com

Nach Tod von sechs Jugendlichen – Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen 52-Jährigen

Arnstein, Lkr. Main-Spessart – Die monatelangen intensiven Ermittlungen zum Tod sechs junger Menschen in einem Gartenhaus im Januar 2017 sind abgeschlossen. Dem Ergebnis zufolge hat ein vom Eigentümer der Hütte fehlerhaft aufgestellter Stromerzeuger zu der für die Jugendlichen tödlichen Kohlenmonoxidvergiftung geführt.

Wegen fahrlässiger Tötung in sechs Fällen hat die Staatsanwaltschaft inzwischen Anklage gegen den 52-Jährigen erhoben.

Nach dem tragischen Auffinden der sechs verstorbenen Jugendlichen im Alter von 18 und 19 Jahren am 29.01.2017 hat die Kriminalpolizei Würzburg in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft intensiv und mit Nachdruck zur Todesursache und der Verantwortlichkeit hierfür ermittelt. Zahlreiche rechtsmedizinische und technische Gutachten wurden dabei in den vergangenen Monaten eingeholt und viele Zeugen vernommen.

Vor dem Hintergrund der hierbei erzielten Ergebnisse konnten die kriminalpolizeilichen Ermittlungen bereits vor einiger Zeit abgeschlossen und der Staatsanwaltschaft vorgelegt werden. Aufgrund dieser Erkenntnisse muss davon ausgegangen werden, dass das Gartenhaus den sechs jungen Menschen von dem 52-jährigen Eigentümer, der Vater zweier von ihnen ist, für eine private Feier überlassen worden war. Der in der Hütte benötigte Strom wurde von einem Benzingenerator erzeugt, der von dem 52-Jährigen in der Hütte aufgestellt und an das vorhandene Leitungsnetz angeschlossen worden war.

Kohlenmonoxid als Ursache für das Unglück

Die rechtsmedizinischen Untersuchungen ergaben sehr schnell, dass Kohlenmonoxid die Ursache für das tragische Unglück war. Dieses Gas ist besonders tückisch, weil es als geruchlos gilt und sich in gleicher Weise wie Sauerstoff an das Blut anlagert, sich dort aber wesentlich schlechter wieder löst. Über längere Zeit aufgenommen verhindert Kohlenmonoxid somit die Sauerstoffaufnahme im Blut und führt über eine eintretende Bewusstlosigkeit schleichend zum Tod.

Die intensiven technischen Untersuchungen durch Sachverständige des Bayerischen Landeskriminalamtes machten in der Folge den Generator als sichere Quelle der giftigen Abgase aus. Diese breiteten sich im Laufe jenes Abends offensichtlich unbemerkt vom Standort des Stromaggregats in einem Nebenraum abseits der Wohnräume in der ganzen Hütte aus und erreichten so auch die Feiernden. Die Kriminalpolizei ermittelte weiter, dass den Herstellerhinweisen zufolge, der Betrieb des Stromerzeugers in geschlossenen Räumen nicht zugelassen war.

Anklage wegen fahrlässiger Tötung

Nachdem allen Verfahrensbeteiligten, namentlich dem Beschuldigten und den anwaltlich vertretenen Hinterbliebenen, in angemessener Weise ihre prozessualen Rechte auf Akteneinsicht und Stellungnahme eingeräumt wurden, hat die Staatsanwaltschaft Würzburg nach eingehender Prüfung auf Grundlage der polizeilichen Ermittlungsergebnisse die Ermittlungen abgeschlossen und gegen den 52-jährigen Beschuldigten Anklage wegen fahrlässiger Tötung in sechs tateinheitlichen Fällen zum Landgericht Würzburg erhoben.

Die Anklage wirft dem Beschuldigten vor, dass das Unglück bei zu fordernder Umsicht und sorgfältigerer Aufstellung des Generators unter Beachtung der Herstellerhinweise für ihn vorhersehbar und vermeidbar gewesen wäre. Ein Termin zur Hauptverhandlung ist von der Strafkammer noch nicht bestimmt.

Rückblick

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