Hinweise zu den Bürgerentscheiden am 2. Juli 2017 -  wuerzburg24.com

Hinweise zu den Bürgerentscheiden am 2. Juli 2017

Würzburg – In der Stadt Würzburg werden am 02. Juli 2017 zwei Bürgerentscheide stattfinden. Nachdem das erforderliche Quorum von 5 % (= 5.131 Unterschriften der wahlberechtigten Bürger) am Stichtag mit 6.526 Unterschriften übertroffen wurde, beschloss der Würzburger Stadtrat, den Bürgerentscheid zum Bürgerbegehren „Grüner Platz am Theater“ am Sonntag, den 2. Juli 2017, durchzuführen.

Dieser ist auf dem Stimmzettel als Bürgerentscheid 2 gekennzeichnet. Diesem gegenübergestellt ist der Bürgerentscheid zum Stadtratsbegehren „Grüner Platz: Innenstadt für alle“. Dieser ist auf dem Stimmzettel als Bürgerentscheid 1 gekennzeichnet.

Seit dem 6. Juni 2017 werden die Wahlunterlagen an die Stimmberechtigten versendet. Etwa 103.000 Würzburger Bürgerinnen und Bürger mit deutscher oder anderer EU-Staatsangehörigkeit sind zur Abstimmung aufgerufen. Dazu ist das Abstimmungsgebiet der Stadt Würzburg in 41 Abstimmungsbezirke aufgeteilt. Bei der Abstimmung zu den Bürgerentscheiden 1 und 2 ist 1 Stimme zu vergeben, ebenfalls bei der Stichfrage.

Was ist neu bei den Bürgerentscheiden am 02.07.2017?

  • Stimmberechtigte Personen bekommen erstmals keine Abstimmungsbenachrichtigungskarte mehr, sondern sie erhalten gleich die kompletten Briefabstimmungsunterlagen.
  • Mit dem zugesandten Abstimmungsschein kann an der Urne im Abstimmungslokal oder per Brief abgestimmt werden.
  • Der Abstimmungsschein ist bei der Urnenabstimmung mitzubringen. Ein Ausweisdokument alleine reicht nicht aus.
  • Wer keine Unterlagen bekommen hat, soll sich an das Wahlamt der Stadt Würzburg wenden!

Was enthalten die Briefabstimmungsunterlagen?

Seit dem 06.06.2017 erhalten Stimmberechtigte mit der Abstimmungsbenachrichtigung zugleich

  • den Abstimmungsschein,
  • den Stimmzettel,
  • einen Stimmzettelumschlag (weiß) für den Stimmzettel,
  • einen Abstimmungsbriefumschlag (hellrot) für den Abstimmungsschein und den Stimmzettelumschlag mit der Anschrift des Wahlamtes der Stadt Würzburg, an das der Abstimmungsbrief zu übersenden ist,
  • ein Merkblatt für die Briefabstimmung.

In den Benachrichtigungen sind der Stimmbezirk und der Abstimmungsraum angegeben, in dem die Stimmberechtigten abstimmen können. Sie enthalten zudem einen Hinweis, ob der Abstimmungsraum barrierefrei ist. Zusammen mit der Abstimmungsbenachrichtigung erhält jede/r Stimmberechtigte einen Abstimmungsschein mit den Unterlagen für die Briefabstimmung.

Wer keine Abstimmungsbenachrichtigung und keinen Abstimmungsschein erhalten hat, aber glaubt, stimmberechtigt zu sein, muss Beschwerde gegen das Bürgerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Stimmrecht nicht ausüben kann. Wegen unterbliebener oder unrichtiger Eintragung in das Bürgerverzeichnis kann bis zum Freitag, 23.06.2017, Beschwerde erhoben werden.

Wie wird gewählt?

Nur, wer einen Abstimmungsschein besitzt, kann das Stimmrecht ausüben durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum der Gemeinde/Stadt oder durch Briefabstimmung. Ohne Abstimmungsschein ist keine Abstimmung möglich.

Stimmabgabe im Abstimmungsraum:

Die Abstimmenden haben ihren Abstimmungsschein (mit der umseitig abgedruckten Abstimmungsbenachrichtigung) und ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis, oder ihren Reisepass zur Abstimmung mitzubringen. Der Stimmzettel wird den Abstimmenden beim Betreten des Abstimmungsraums ausgehändigt. Er muss von den Stimmberechtigten allein in einer Kabine des Abstimmungsraums gekennzeichnet werden.

Stimmabgabe per Briefabstimmung:

Bei der Briefabstimmung müssen die Stimmberechtigten den Abstimmungsbrief mit dem Stimmzettel und dem Abstimmungsschein so rechtzeitig an die auf dem Abstimmungsbriefumschlag angegebene Stelle einsenden, dass der Abstimmungsbrief dort spätestens am Abstimmungstag, Sonntag, 2. Juli 2017, bis 18.00 Uhr eingeht. Er kann dort auch abgegeben werden. Nähere Hinweise darüber, wie die Briefabstimmung auszuüben ist, ergeben sich aus dem Merkblatt für die Briefabstimmung.

Wer darf abstimmen?

In das Abstimmungsverzeichnis der Stadt Würzburg werden alle Deutschen und alle übrigen EU-Staatsangehörigen aufgenommen, die am Abstimmungstag

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben (geboren am 02.07.1999 oder früher),
  • seit 02.05.2017 mit melderechtlicher Haupt- bzw. einziger Wohnung in Würzburg gemeldet sind und
  • nicht durch Richterspruch oder aufgrund Vollbetreuung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Öffnungszeiten des Wahlamtes im Rathaus, Rückermainstraße 2, Zimmer 34:

Montag bis Mittwoch von 08.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr
(nur Freitag, 30.06.2017, von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr)

Bitte beachten Sie, dass Ihr Abstimmungsbrief bis 02.07.2017, 18.00 Uhr beim Wahlamt der Stadt Würzburg eingegangen sein muss.


Bild: Das Bild zeigt den Kardinal-Faulhaber-Platz in Würzburg (Foto: wuerzburg24.com)

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