
Würzburg – Der Würzburger Stadtrat das geplante vorläufige Erschließungsgebiet für den Breitbandausbau in Würzburg beschlossen. Darunter fallen alle schlechter versorgten Bereiche im Stadtgebiet, die nach den Vorgaben des derzeit geltenden bayerischen Förderprogramms, der so genannten „Breitbandrichtlinie“, ausgebaut werden dürfen.
In diesen Bereichen dürfen keine Telekommunikationsanbieter vertreten sein, die eine Bandbreite von mindestens 25 Mbit/s im Download garantieren. Die Festlegung des vorläufigen Gebietes ist im Förderverfahren nach der Breitbandrichtlinie vorgeschrieben. Das festgelegte Gebiet umfasst u. a. Teilbereiche der Stadtteile Rottenbauer, Steinbachtal, Versbach und Dürrbachau sowie viele Würzburger Gewerbegebiete.
Als nächster Verfahrensschritt folgt die Ermittlung des Bereitbandbedarfs im „vorläufigen Kumulationsgebiet“. Hierbei werden die in diesem Gebiet ansässigen Unternehmen und Gewerbetreibenden über die Homepage der Stadt Würzburg befragt. Die Befragung startet am 28.03.2014 und endet am 30.04.2014. Sie erfolgt ausschließlich über die Internetseite der Stadt Würzburg www.wuerzburg.de.
Weitere Information zur Bedarfsermittlung sind auf der Internetseite der Stadt Würzburg im Bereich „Unternehmen“ in der Rubrik „Breitbandförderung“ bzw. unter dem Link https://www.wuerzburg.de/
Da die Bedarfsermittlung ein wichtiger Schritt innerhalb des Förderverfahrens ist, bittet die Stadt Würzburg alle Unternehmen und Gewerbetreibenden, die ihren Sitz innerhalb des vorläufigen Kumulationsgebietes haben, sich an der Bedarfsermittlung zu beteiligen und der Stadt Würzburg ihren Breitbandbedarf mit dem auf der Internetseite der Stadt Würzburg eingerichteten Formblatt mitzuteilen. Ob das Unternehmen innerhalb des vorläufigen Kumulationsgebietes liegt, kann einer Übersichtskarte entnommen werden, die ebenfalls auf der Internetseite der Stadt Würzburg einsehbar ist.
Nach Ende der Bedarfsermittlung und Auswertung der Ergebnisse schließt sich die so genannte Markterkundung an. Hierbei werden die im vorläufigen Kumulationsgebiet vertretenen Telekommunikationsanbieter zu ihren Ausbauplänen befragt. Auch hier beträgt die Verfahrensdauer mindestens einen Monat.
Die Verwaltung strebt an, diese Verfahrensschritte noch vor der Sommerpause abzuschließen.