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Gebührenentlastung für Würzburger

Würzburg – Der Würzburger Stadtrat hat eine weitere Gebührenentlastung für die Bürger beschlossen: Ab dem 1. Januar wird auf Initiative von Stadtkämmerer Christian Schuchardt der Eigenbehalt bei den Kanaleinleitungsgebühren entfallen.

Generell gilt: Für jeden verbrauchten Kubikmeter Trinkwasser muss auch Kanaleinleitungsgebühr gezahlt werden. Anders verhält es sich bei Gartenbesitzern, die Wasser auch für den eigenen Garten benötigen. Denn jeder Gartenbesitzer kann einen geeichten Wasserzähler installieren lassen, mit dem das Wasser gemessen wird, dass er im Garten verbraucht.

Für dieses kann er bei der Fachabteilung Steuern und Gebühren der Stadt Würzburg eine Freimenge bei den Kanaleinleitungsgebühren beantragen. Nur den „Eigenbehalt“ für zwölf Kubikmeter musste der Gartenbesitzer immer zahlen. Durch die aktuelle Änderung der Entwässerungsbeitrags- und Gebührensatzung der Stadt Würzburg entfällt nun diese sogenannten „Bagatellgrenze“. Für die Abgabepflichtigen bedeutet dies, dass durch Sonderwasserzähler nachgewiesene Wassermengen bei der Bemessung der Kanaleinleitungsgebühren in voller Höhe abgesetzt werden können.

Bei dem derzeitigen Gebührensatz von 1,79 Euro je Kubikmeter entspricht der Wegfall des Eigenbehaltes von zwölf Kubikmeter einer Ersparnis von 21,48 Euro jährlich. Stadtkämmerer Christian Schuchardt: „Die bisherige Praxis hat immer wieder zu Beschwerden geführt. Durch einen eigenen geeichten Wasserzähler entsteht mehr Verbrauchsgerechtigkeit und kann Geld gespart werden.“

Alternativ besteht jedoch auch weiterhin die Möglichkeit, einen Pauschalabzug von 15 Kubikmeter Gartenwasser für Hausgärten über 200 Quadratmeter zu beantragen. Im Übrigen beträgt die Eichfrist für Sonderzähler sechs Jahre. Danach sind die Zähler dann neu zu eichen beziehungsweise auszuwechseln.

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