Fußball-WM: Sonderregelungen für Live-Übertragung in Gastronomiebetrieben -  wuerzburg24.com

Fußball-WM: Sonderregelungen für Live-Übertragung in Gastronomiebetrieben

Würzburg – Während der Fußball-Weltmeisterschaft vom 14. Juni bis 15. Juli 2018 gelten in Würzburg Sonderregelungen, damit die Fußballbegeisterten die Liveübertragungen der Gastronomie sicher genießen können und auf den öffentlichen Plätzen nach dem Abpfiff kein Scherbenmeer zurückbleibt.

Demnach ist es Gastronomiebetrieben erlaubt, im Ein-, Ausgangs- oder Fensterbereich oder direkt an der Hauswand einen Fernseher aufzustellen, dessen Bildschirmdiagonale 139 cm (55 Zoll) nicht überschreiten darf. Grenzt eine Freischankfläche nicht unmittelbar an den Gastronomiebetrieb an, kann die Platzierung des Bildschirms in Absprache mit der Gaststättenbehörde erfolgen. Die Bildschirmoberkante darf sich in maximal 2 Metern Höhe befinden. Der Einsatz vom Beamern im Außenbereich ist untersagt. Diese Regelung gilt für genehmigte Sondernutzungsflächen.

Auf genehmigten Sondernutzungsflächen ist das Aufstellen und Betreiben zusätzlicher Ausschankeinrichtungen (z.B. Zapfanlagen) nicht zulässig. Für alle offiziellen WM-Spieltage mit Beteiligung der deutschen Nationalmannschaft werden im Zeitraum der Fußball-Weltmeisterschaft vom 14. Juni bis 15. Juli 2018 der Straßenverkauf und die Abgabe von Getränken in Glasflaschen an Gäste, Kunden oder Passanten zur Mitnahme auf die Straße ab 20.00 Uhr bis 05.00 Uhr untersagt.

Die Sperrzeit für Außengastronomie wird bei Spielen der Fußball-Weltmeisterschaft mit Beteiligung der deutschen Nationalmannschaft wie folgt festgelegt:

  • Für Spiele mit Beginn um 16.00 Uhr bzw. 17.00 Uhr gelten die in der Konzession festgesetzten Betriebszeiten;
  • bei Spielen, die um 20.00 Uhr beginnen, endet die zulässige Betriebszeit um 23.30 Uhr.

Betriebe, die eine kürzere Sperrzeit haben, sind davon nicht betroffen. Abweichende Regelungen und Einzelfallanordnungen bleiben vorbehalten. Flucht- und Rettungswege sind unbedingt freizuhalten.

Die Regelungen wurden im Vorfeld mit der Polizei und dem Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern e.V., Bezirk Unterfranken, abgestimmt. Verstöße gegen diese Regelungen werden von der Stadt Würzburg nicht toleriert und gegebenenfalls angezeigt.


Foto: Fußball und Public Viewing (Symbolbild: Jens Zehnder / pixelio.de)

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