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Europawahl – Wichtige Information für Briefwähler in der Stadt Würzburg

Würzburg – Die Stadt Würzburg schreibt aktuell rund 5.000 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger im Stadtgebiet an, die in der Zeit vom 2. Mai bis zum 8. Mai Briefwahlunterlagen und damit einen städtischen Wahlschein angefordert haben. Wie die Stadt mitteilt, wurde auf den betroffenen städtischen Wahlscheinen durch einen technischen Fehler versehentlich „Nur gültig für den Landkreis Würzburg“ eingedruckt.

Richtig muss es aber „Nur gültig für die kreisfreie Stadt Würzburg“ heißen. In dem jetzt versandten Anschreiben an die Betroffenen wird klargestellt, dass die bereits zurückgeschickten, städtischen Wahlunterlagen wegen dieses Druckfehlers nicht ungültig sind. Dies gilt auch für alle noch in den kommenden Tagen vor der Wahl rechtzeitig zurückgeschickten Wahlunterlagen. Wer das amtliche Rücksende-Kuvert nutzt, kann praktisch keinen Fehler machen.

Wer jedoch einen der betroffenen städtischen Wahlscheine am Wahltag selbst, also am Sonntag, 26. Mai, nutzen möchte, um in einem anderen als dem ursprünglich zugewiesenen Urnen-Wahllokal zu wählen, muss darauf achten, dass er – trotz des Aufdrucks – nur in einem Wahllokal innerhalb des Stadtgebietes wählen darf. Generell gilt: Städtische Wahlberechtigte wählen in der Stadt. In Abstimmung mit der Landeswahlleitung und dem Innenministerium wurden alle Wahlvorstände der Stadt Würzburg sowie die Kreiswahlleitung des Landkreises informiert, dass die missverständlichen städtischen Wahlscheine nur zur Wahl im Stadtgebiet berechtigen.


Bild: Symbolbild Wahl (Foto: Stadt Würzburg)

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