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Vorsicht beim Umgang mit Feuerwerkskörpern

Unterfranken – Auch in diesem Jahr werden viele Unterfranken das neue Jahr mit einem Feuerwerk begrüßen und die „bösen“ Geister vertreiben. Damit die ebenfalls stattfindenden Partys und der Start in das neue Jahr friedlich und ohne Unfälle von statten gehen, wendet sich die Unterfränkische Polizei mit den folgenden Informationen an die Bevölkerung.

In diesem Jahr wird die Unterfränkische Polizei ihre Präsenz langeangepasst erhöhen und, wie bereits in den letzten Jahren auch, mit verstärkten Kräften im Einsatz sein. Die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, dass es in den Silvesternächten zu 300 bis 400 Notrufen kommt, die polizeiliche Einsätze zur Folge haben. Zum Jahreswechsel 2015 auf 2016 hatte die Polizei in Unterfranken 349 Einsätze zu bewältigen. Ein Schwerpunkt bildeten Ruhestörungen und Sachbeschädigungen, aber auch Körperverletzungen und Brände. Hintergrund war nicht selten die unsachgemäße Handhabung von Feuerwerkskörpern und übermäßiger Alkoholkonsum von Erwachsenen und auch Jugendlichen.

Zu viel Alkohol kann oft zum Problem werden

Gerade der übermäßige Genuss von Alkohol kann oft zum Problem werden. An mancher Stelle kommt es durch die enthemmende Wirkung zu Gewaltstraftaten wie Körperverletzungen oder Sachbeschädigungen. Andere geraten durch den Alkohol in eine hilflose Lage und benötigen folglich medizinische Versorgung durch den Rettungsdienst. Insbesondere Jugendliche sind in den Silvesternächten der vergangenen Jahre häufig stark alkoholisiert aufgefallen und mussten teilweise wegen einer Alkoholvergiftung in Kliniken betreut werden. Hier appelliert die Polizei an alle Eltern, den Alkoholkonsum ihrer Sprösslinge möglichst im Blick zu haben.

Vorsicht beim Umgang mit Feuerwerkskörpern

Um Verletzungen durch Feuerwerkskörper zu vermeiden, muss der angegebene Sicherheitsabstand eingehalten werden. (Bildnachweis: Brockmann / Johanniter)
Um Verletzungen durch Feuerwerkskörper zu vermeiden, muss der angegebene Sicherheitsabstand eingehalten werden. (Bildnachweis: Brockmann / Johanniter)

Immer wieder kommt es an Silvester zu schweren Unfällen, wie zum Beispiel Verbrennungen und Verletzungen, weil Feuerwerkskörper nicht nach Gebrauchsanleitung verwendet beziehungsweise illegale oder selbstgebaute Silvesterböller abgebrannt werden.

In diesem Zusammenhang weist das Polizeipräsidium noch einmal darauf hin, nur pyrotechnische Gegenstände zu verwenden, die auf ordnungsgemäße Funktionalität geprüft wurden. Sie müssen mit einem CE-Kennzeichen und Zulassungszeichen versehen sein. Nicht zugelassene Feuerwerkskörper aus Osteuropa können mitunter sehr gefährlich sein.

Geprüftes Feuerwerk ist gekennzeichnet mit eine Registrierungsnummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle. Auf dem Etikett ist auch die Einstufung in eine der beiden Kategorien erkennbar. Kategorie I steht für Kleinstfeuerwerk wie Boden- und Tischfeuerwerk sowie Wunderkerzen und darf auch an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden.

Die Kategorie II steht für Kleinfeuerwerk und umfasst die gängigen Raketen, Feuertöpfe, Knaller, Fontänen usw. Dieses Feuerwerk darf erst ab 18 Jahren erworben werden. Der Verkauf von Feuerwerk startet in diesem Jahr am 29.12.2016. Die Feuerwerksartikel dürfen jedoch nur am 31.12.2016 und 01.01.2017 im Normalfall ganztägig abgebrannt werden.

Zu beachten sind außerdem entsprechende Regelungen, die von Städten und Gemeinden verhängt werden können, z. B. ein Abbrennverbot von Pyrotechnik an bestimmten Plätzen. Das Zünden von Feuerwerk oder sonstigen pyrotechnischen Gegenständen in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen ist aus Gründen der Rücksichtnahme grundsätzlich untersagt.

Wer pyrotechnische Gegenstände zünden möchte, sollte auf Alkohol verzichten, um Unfälle zu vermeiden. Feuerwerk der Kategorie II gehört auf keinen Fall in Kinderhände, und selbst bei Kleinstfeuerwerk der Kategorie I sollte immer ein Erwachsener vor Ort sein.

Schreckschusswaffen benötigen eine Schießerlaubnis

Auch wer an Neujahr mit Schreckschusswaffen schießen möchte, braucht eine Schießerlaubnis nach dem Waffengesetz. Wer pyrotechnische Gegenstände mit derartigen Waffen ohne Erlaubnis verschießt, begeht somit einen Verstoß nach dem Waffengesetz. Das Führen einer solchen Waffe ohne Waffenschein steht ebenfalls unter Strafe.

Eine letzte, aber nicht weniger wichtige Bitte der Polizei: Lassen Sie nach dem Konsum von Alkohol das Auto stehen. Planen Sie im Vorfeld ein, wie sie sicher auch ohne Auto nach Hause kommen oder nehmen Sie sich ein Taxi. Damit die erste Nacht des Jahres auch unfallfrei endet.

Die Unterfränkische Polizei wünscht einen guten Beschluss, eine fröhliche Silvesternacht und einen guten Start in das neue Jahr.


Bild: Tipps der Polizei: Vorsicht beim Umgang mit Feuerwerkskörpern (Foto: Hartmut910 /pixelio.de)

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