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Geändertes Vergabeverfahren für Sozialwohnungen

Die Alte Mainbrücke in Würzburg (Symbolbild: www.wuerzburg-fotos.de)

Die Alte Mainbrücke in Würzburg (Symbolbild: www.wuerzburg-fotos.de)

Zum 1. Januar hat sich das Vergabeverfahren von Sozialwohnungen in Würzburg durch eine Verordnung der Bayerischen Staatsregierung geändert. Die Stadt Würzburg ist ab diesem Zeitpunkt zur Ausübung des sogenanntes Benennungsrechts verpflichtet, da sie den Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf zugeordnet wurde.

Bis 2015 wählten die Vermieter ihre künftige Mieterin oder künftigen Mieter aus dem Interessentenkreis für eine Sozialwohnung selbst aus. Seit Januar 2016 ist das nun etwas anderes. Erste Anlaufstelle für die Wohnungssuchenden ist nach wie vor der Fachbereich Soziales der Stadt Würzburg. Voraussetzung ist unverändert, dass ein Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein für den Bezug einer So-zialwohnung besteht.

Vormerklisten

Neu ist, dass man sich dort auf Wunsch in eine Vormerkliste aufnehmen lassen kann. Aus verschiedenen festgelegten sozialen Kriterien ermittelt die Behörde nun eine Rangliste der Wohnungssuchenden. Es wird eine Sozialwohnung frei: Die Kommune schlägt dem Vermieter eine Anzahl von Wohnungssuchenden aus der Vormerkliste vor, die aufgrund städtischer Einschätzung am dringlichsten eine Wohnung benötigen. Der Vermieter kann sich dann frei entscheiden, mit wem er aus der Vorschlagsliste einen Mietvertrag abschließen will.

Dieses System soll gerade in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt dafür sorgen, dass auch Personen eine Chance auf eine Anmietung bekommen, die aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage sind, eigenständig auf dem Wohnungsmarkt eine Sozialwohnung zu finden. Bei einer Informationsveranstaltung mit erstem Erfahrungsaustausch, zu der die Sozialreferentin der Stadt Würzburg Dr. Hülya Düber, geladen hatte, besprachen alle Beteiligten die neuen Vorgehensweisen. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren überzeugt, dass gemeinsam machbare Lösungen für die neue Rechtslage im Interesse der Wohnungssuchenden gefunden werden können.

Das Sozialreferat verweist darauf, dass Interessenten für eine Sozialwohnung einen Antrag auf Vormerkung bei der Stadt Würzburg, Fachbereich Soziales, in der Karmelitenstraße 43, stellen können. Daneben gibt es hier auch den Wohnberechtigungsschein – diesen benötigt beispielsweise, wer derzeit in Würzburg wohnt und sich auf eine Sozialwohnung außerhalb Würzburgs bewerben will. Benötigt werden immer Unterlagen zum Einkommen, um die Berechtigung prüfen zu können. Sowohl die Vormerkung als auch der Antrag auf einen einkommensabhängigen Wohnberechtigungsschein verursacht Kosten – derzeit sind 15 Euro zu bezahlen.

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