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BUND Naturschutz fordert konsequenten Feldhamsterschutz

BUND Naturschutz fordert konsequenten Feldhamsterschutz (Foto: Bund Naturschutz)

BUND Naturschutz fordert konsequenten Feldhamsterschutz (Foto: Bund Naturschutz)

Würzburg – Auf Initiative des BUND Naturschutz haben die GRÜNEN eine Anfrage im Bayerischen Landtag zum Erhaltungszustand des Feldhamsters eingereicht. Das Ergebnis ist erschreckend: Wird nicht konsequent entgegengesteuert, wird der Feldhamster in  Bayern  schon in 20 bis 30 Jahren ausgestorben sein. Der BUND Naturschutz fordert daher konsequente und nachhaltige Maßnahmen, um dem dramatischen Negativtrend entgegenzuwirken. Vor allem eine Ökologisierung der EU-Agrarpolitik ist dringend nötig.

Der Feldhamster (Cricetus cricetus) gehört zu den streng geschützten Arten von gemeinschaftlichem europäischem Interesse. Er ist bundesweit vom Aussterben bedroht (Rote Liste Deutschland: 1). Trotz aller bisherigen Schutzmaßnahmen ist in Bayern das Verbreitungsgebiet des Feldhamsters nach Angaben des Bayerischen Landesamtes für Umwelt in den letzten Jahrzehnten beständig geschrumpft, die Bestände sind teilweise zusammengebrochen. Vorkommen am Lech oder in Oberfranken sind in den 1970er und 1990er Jahre gänzlich erloschen.

Feldhamster gibt es bayernweit nur noch in Mainfranken

Aktuell gibt es den Feldhamster bayernweit nur noch in Mainfranken auf den landwirtschaftlich hochwertigen Lößböden, mit einem Schwerpunkt in den Landkreisen Würzburg, Kitzingen und Schweinfurt. Unterfranken hat somit eine besonders große Verantwortung für das Feldhamstervorkommen Europas. Dies war Anlass für eine Anfrage im Bayerischen Landtag zur Situation des Feldhamsters, die von den GRÜNEN Ende 2014 eingereicht wurde. „Die nun vorliegenden Antworten sind alarmierend“, so Armin Amrehn, 1. Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Würzburg.

Der Erhaltungszustand des Feldhamsters in Bayern wird als ungünstig bis schlecht bewertet. Den Hauptgrund für den Rückgang des Feldhamsters sieht die Bayerische Staatsregierung im Verlust sowie der Zerschneidung von Lebensräumen sowie der  Intensivierung der Landwirtschaft, insbesondere durch Vergrößerung der Schläge, der Beschleunigung der Erntearbeiten sowie dem Verlust von Brachen und Feldrainen. Es wird prognostiziert, dass sich der Feldhamster schon in den nächsten 20 bis 30 Jahren weitgehend nur noch auf Flächen konzentrieren werde, die durch Förderprogramme und spezielle Artenhilfsmaßnahmen als Lebensraum für diese Tiere erhalten werden.

Flächenumfang ist 2014 deutlich zurückgegangen

Der Flächenumfang auf denen das Artenhilfsprogramm Feldhamster im Jahr 2014 in den Landkreisen Schweinfurt, Kitzingen und Würzburg zur Anwendung kam, lag jedoch bei insgesamt nur 18,5 ha und ist im Vergleich zu den Jahren 2004 bis 2006 (jeweils ca. 100 ha) deutlich zurückgegangen. Eine überlebensfähige Population benötigt aber – so die Staatsregierung – ein zusammenhängendes Gebiet von mindestens 600 ha.

„Für den BUND Naturschutz wird damit klar, dass der Feldhamster unter den bestehenden Bedingungen in Bayern aussterben wird und die Staatsregierung offenbar das Aussterben dieser Art in Kauf nimmt“, so Steffen Jodl, Geschäftsführer der Kreisgruppe Würzburg. Ein konsequenter Schutz  des Lebensraumes für den Feldhamster ist daher dringend nötig.

Hierzu gehört laut BUND vor allem eine Änderung der landwirtschaftlichen Praxis durch Ökologisierung der EU-Agrarpolitik. Zudem ist ein funktionierendes Feldhamstermanagement nötig, eine bessere Wirksamkeit des Artenhilfsprogramms Feldhamster und die Bereitstellung weiterer attraktiver und nachhaltiger Förderprogramme für Tierarten der Agrarflur. Die Regierung hat auch die Möglichkeit Bewirtschaftungsvorgaben anzuordnen. Und nicht zuletzt braucht der Feldhamster einen stärkeren Schutz seiner Lebensräume durch Reduzierung des Flächenverlustes durch immer neue Gewerbegebiete und Straßen, so der BUND Naturschutz abschließend.

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Der Flächenumfang auf denen das Artenhilfsprogramm Feldhamster im Jahr 2014 zur Anwendung kam, ist deutlich zurückgegangen. (Foto: Bund Naturschutz)

Flächenversiegelung und Lebensraumzerschneidung bedeuten Lebensraumverlust für den Feldhamster und sind wesentliche Faktoren für den Rückgang der Art in Bayern. Beispielhaft zwei Luftbilder eines Kerngebiets des aktuellen Feldhamstervorkommens nördlich der Stadt Würzburg: Zerschneidung und Verlust von Lebensraum durch den Neubau von Straßen und Gewerbegebieten sind hier deutlich zu erkennen. Auch in den nicht versiegelten Flächen der Umgebung haben Kartierungen ergeben, dass die Anzahl der Feldhamster rückläufig ist. Dennoch werden weiterhin großflächig Gewerbeflächen im Hamsterlebensraum ausgewiesen (z. B. 24 ha bei Unterpleichfeld , 15 ha bei Kürnach, beide nördlicher  Lkr. Würzburg). Zudem werden so landwirtschaftlich beste Böden versiegelt.

Die EU-Mitgliedsstaaten sind verpflichtet für „streng zu schützende Arten von gemeinschaftlichem Interesse“ (FFH-Anhang IV) wie den Feldhamster langfristig überlebensfähige Populationen zu sichern. Deshalb hat das LfU im Jahre 2002 ein Artenhilfsprogramm entwickelt, um den Rückgang der bayerischen Feldhamsterpopulationen zu stoppen, bisher ohne Erfolg.

Nach § 44 (4) BNatSchG muss der Mitgliedstaat Schutzmaßnahmen anordnen: Grundsätzlich gilt die Erlaubnis einer ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung. Diese kann jedoch eingeschränkt werden: „…. Sind in Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführte Arten, europäische Vogelarten oder solche Arten, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 aufgeführt sind, betroffen, gilt dies nur, soweit sich der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art durch die Bewirtschaftung nicht verschlechtert. Soweit dies nicht durch anderweitige Schutzmaßnahmen, insbesondere durch Maßnahmen des Gebietsschutzes, Artenschutzprogramme, vertragliche Vereinbarungen oder gezielte Aufklärung sichergestellt ist, ordnet die zuständige Behörde gegenüber den verursachenden Land-, Forst- oder Fischwirten die erforderlichen Bewirtschaftungsvorgaben an.“

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