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Verwaltungsgericht kippt Würzburger Entscheidung: Neonazis dürfen marschieren

Symbolbild Rechtsradikalismus (Foto: polizeiberatung.de)

Symbolbild Rechtsradikalismus (Foto: polizeiberatung.de)

Würzburg – Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Würzburg hat heute entschieden, dass die Stadt den Aufmarsch der Neonazis zu Unrecht verboten hatte. Das bedeutet, dass die Rechtsextremen am kommenden Sonntag unter dem Motto „Gegen das Vergessen – 16. März Gedenkt Eurer Toten“ aufmarschieren dürfen.

Das Gericht ist – anders als die Stadt Würzburg – der Meinung, dass weder die Nähe des 15. März zum 16. März das Verbot rechtfertigen, noch der 16. März selbst ein Gedenktag ist, dem ein an die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft erinnernder Sinngehalt mit gewichtiger Symbolkraft zukommt. Das Gericht erkennt damit dem 16. März der Stadt Würzburg im Vergleich zu anderen regionalen Gedenktagen anderer Städte keinen Sonderstatus zu. Vor diesem Hintergrund wird die Stadt Würzburg gegen diese  Entscheidung des Verwaltungsgerichtes keine Rechtsmittel einlegen.

Der Demonstrationsweg wird am Sonntag, 15. März 2015, zwischen 16 und 20 Uhr von der Auftaktkundgebung am Kaiserplatz über die Bahnhofstraße zur Wallgasse gehen, wo eine Zwischenkundgebung geplant ist. Im Anschluss wird der Weg über die Neutorstraße, Heinestraße, Bahnhofstraße zum Kaiserplatz gehen, wo die Abschlusskundgebung stattfinden wird. Die Stadt Würzburg appelliert im Vorfeld an alle  Versammlungsteilnehmer und mögliche Gegendemonstranten sich friedlich zu verhalten.

Einschränkungen und Änderungen im Straßenbahn- und Omnibusverkehr

Wegen der Kundgebung wird es ab ca. 14:35 Uhr bis ca. 20:30 Uhr auf den Omnibuslinien im Bereich Bahnhofstraße/Barbarossaplatz zu Einschränkungen und Änderungen des Fahrwegverlaufes kommen. Für die Dauer der Sperrung Bahnhofstraße verkehren die Omnibuslinien in Richtung Busbahnhof wie folgt:

Linien 12, 20, (21), 26:

Linie 6:

Linie 28:

Informationen zum Demonstrationsgeschehen am 15.03.2015

Vor Demobeginn in Würzburg – Wenig Zulauf zur Versammlung

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