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Bekämpfung Corona: Zum Umgang mit dem Betretungsverbot für Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Symbolbild: Das Würzburger Rathaus

Symbolbild: Das Würzburger Rathaus (Foto: wuerzburg24.com)

Würzburg – Um die Ausbreitung des Corona-Virus entscheidend zu verlangsamen hat der Freistaat Bayern eine Schließung von Schulen und Kitas ab Montag, 16. März, verordnet. Es findet kein Unterricht statt, jedoch eine dezentrale Not-Betreuung in kleinen Gruppen in eben diesen Einrichtungen. Auf die zu betreuenden Kindern bzw. deren Eltern müssen bestimmte Kriterien zutreffen.

In Abstimmung zwischen dem Schul- und Sozialreferat wurde eine Liste mit Berufsgruppen erstellt, die zur kritischen Infrastruktur gehören und deren Kinder unter folgenden Voraussetzungen betreut werden dürfen:

Angehörige dieser Berufsgruppen müssen dies in jedem Fall im Laufe des 17.03.2020 in der jeweiligen Einrichtung durch die Vorlage einer Bestätigung des Arbeitgebers oder einer Kopie des Dienstausweises nachweisen. Bei Sachverhalten bei denen Unklarheit besteht, ob die Zugehörigkeit zu den Berufsgruppen gegeben ist, kann man sich an den Fachbereich Schule oder an den Fachbereich Jugend und Familie unter kinderbetreuung@stadt.wuerzburg.de wenden.

Hier nun die genaue Definition der Berufsgruppen: Wer ist betroffen?

Bei der Konkretisierung der Tätigkeiten in einer „kritischen Infrastruktur“ hilft die Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 13.03.2020. Zu den Berufsgruppen zählen:

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