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Polizeibericht Würzburg – 30.04.2020

Symbolbild Polizeibericht (Foto: Bayerische Polizei)

Symbolbild Polizeibericht (Foto: Bayerische Polizei)

Motorrad prallt in Pkw-Heck – eine Person verletzt

Frauenland – Am Dienstagnachmittag hat sich ein Verkehrsunfall im Bereich der Auffahrt von der Sieboldstraße zum südlichen Stadtring ereignet.

Die Fahrerin eines Peugeot musste vorfahrtsbedingt halten, was eine ihr nachfolgende 17-jährige mit ihrem Leichtkraftrad zu spät erkannte. Die junge Frau wurde über den Lenker ihrer Maschine geschleudert und prallte in die Heckscheibe des stehenden Pkw.

Die aus dem Landkreis Main Spessart stammende Motorradfahrerin wurde mit diversen Frakturen und Prellungen in ein Krankenhaus gebracht. Der Sachschaden an beiden Fahrzeugen beläuft sich im niedrigen vierstelligen Bereich.  

Während des Einkaufens bestohlen

Zellerau – Am Mittwoch befand sich ein 74-jähriger Würzburger zum Einkaufen in einem Verbrauchermarkt in der Frankfurter Straße. Einen günstigen Moment nutzte ein bislang unbekannter Täter und entwendete die Tasche des Rentners aus dem kurzzeitig unbeobachteten Einkaufswagen. So gelangte der Dieb an die Geldbörse, Dokumente und weitere persönliche Gegenstände. Der so entstandene Schaden wurde mit knapp 300 Euro angegeben. Der Täter konnte samt seiner Beute unerkannt entkommen. Zeugen, denen sachdienliche Hinweise zu dieser Tat möglich sind, werden gebeten, sich unter der Tel. 0931/457-2230 bei der Polizeiinspektion Würzburg-Stadt zu melden.

Fahrrad aus Tiefgarage gestohlen

Innenstadt – Nachträglich ist der Polizei der Diebstahl eines Fahrrades gemeldet worden, der sich bereits in der Zeit zwischen 20.04. und 27.04.2020 ereignet hatte. Ein bislang unbekannter Täter entwendete aus einer Tiefgarage in der Sartoriusstraße ein silber-graues Crossrad der Marke Morrison. Der Wiederbeschaffungswert des Rades liegt bei circa 600 Euro. Zeugen, denen sachdienlichen Hinweise zur Tat oder dem Verbleib des Rades möglich sind, melden sich bitte unter der Tel. 0931/457-2230 bei der Polizeiinspektion Würzburg-Stadt.

„Coronavirus“

Informationen der Polizei vom 30. April 2020

Unterfranken – Am Donnerstag stehen wir bei Tag 41 der vorläufigen Ausgangsbeschränkung, die derzeit in ganz Bayern gilt. Um die Ausbreitung des „Coronavirus“ zu verlangsamen, haben Kontrollen zur Einhaltung der „Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ nach wie vor hohe Priorität. In allen unterfränkischen Regionen führte die Polizei auch im Laufe des Mittwochs wieder Kontrollen zur Einhaltung der Rechtsverordnung durch. Das polizeiliche Einschreiten erfolgte stets mit Augenmaß, allerdings mussten dennoch in einzelnen Fällen gegen Personen Verfahren eingeleitet werden. Die Gesamtzahl der Anzeigen belief sich

Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Je nach Art des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz oder die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung leitet die Polizei gegen die Betroffenen / Beschuldigten Bußgeld- bzw. Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat ein. Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen werden die Vorgänge der jeweiligen örtlich zuständigen Verfolgungsbehörde (Kreisverwaltungsbehörde / Staatsanwaltschaft) zur weiteren Entscheidung vorgelegt.

Freinacht

In der Nacht zum 1. Mai etwaige „Freinacht-Scherze“ zu veranstalten, stellt keinen triftigen Grund dar, die Wohnung zu verlassen und stellt einen Verstoß nach dem Infektionsschutzgesetz dar. Die unterfränkische Polizei wird zur Überwachung der Bestimmungen der Rechtsverordnung verstärkt im Einsatz sein. Trotz allem wünschen wir allen Bürgerinnen und Bürgern ein schönes verlängertes Wochenende. Auch wir als unterfränkische Polizei freuen uns, wenn im nächsten Jahr hoffentlich Feste und Ausflüge wieder wie gewohnt stattfinden können.

Dringende Bitte der unterfränkischen Polizei:

Die Einhaltung der Rechtsverordnungen ist absolut notwendig, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Bitte bleiben Sie zu Hause! Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur beim Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Dazu gehört z. B. seinem Beruf nachzugehen, ein Arztbesuch und zum Einkaufen zu gehen. Die Bestimmungen im Einzelnen finden Sie im Internet unter folgendem Link:

Bitte helfen Sie mit, den weltweiten Virus einzudämmen und bleiben Sie vor allem gesund!

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