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Polizeibericht Würzburg – 13.04.2020

Symbolbild Polizeibericht (Foto: Bayerische Polizei)

Symbolbild Polizeibericht (Foto: Bayerische Polizei)

Wohnungsbrand – ein Verletzter

Heidingsfeld – In den frühen Morgenstunden des Ostermontags hat es in einem Mehrfamilienhaus gebrannt. Ein Bewohner erlitt eine Rauchgasvergiftung.

Das Feuer in einem Erdgeschoss-Appartement in der Eisenbahnstraße war gegen 01.30 Uhr gemeldet worden. Mit Ausnahme des Wohnungsinhabers der Brandwohnung konnten alle 12 Bewohner das Haus unverletzt verlassen. Der Verletzte erlitt eine Rauchgasvergiftung und wurde in ein Krankenhaus eingeliefert. Die Feuerwehr löschte den Brand schnell ab.

Die evakuierten Hausbewohner konnten nach Abschluss der Löscharbeiten wieder in ihre Wohnungen zurück. Die Wohnung, in welcher es gebrannt hatte, ist nicht mehr bewohnbar. Die Kriminalpolizei Würzburg hat die Ermittlungen vor Ort aufgenommen. Zur Brandursache oder Schadenshöhe können noch keine Angaben gemacht werden. Sobald weiteres bekannt wird, wird nachberichtet.

Mehrere beschädigte Fahrzeuge

Polizei bittet um Hinweise

Frauenland – In den frühen Abendstunden des Ostersonntag, sind der Polizei mehrere Fahrzeuge in der Seinsheimstraße gemeldet worden, denen durch einen bislang unbekannten Täter diverse Lackschäden zugefügt worden sind. Insgesamt wurden acht Pkw festgestellt, welche jeweils auf der Beifahrerseite tiefe Kratzer im Lack aufwiesen. Die Fahrzeuge waren zwischen den Hausnummern 18 bis 22 geparkt und der Tatzeitraum konnte zwischen 17.00 Uhr und 19.15 eingegrenzt werden. Die exakte Schadenshöhe steht noch nicht fest, sollte sich jedoch im hohen vierstelligen Bereich bewegen.

Die Polizei bittet in diesem Zusammenhang Zeugen, denen sachdienliche Hinweise zum Tatgeschehen möglich sind, sich unter der Tel. 0931/457-2230 mit der Polizeiinspektion Würzburg-Stadt in Verbindung zu setzen.

Radfahrerin nach Sturzgeschehen leicht verletzt

Steinbachtal – Eine Würzburgerin wollte am Sonntag gegen 13.30 Uhr in der Leistenstraße mit ihrem Fahrrad von der Fahrbahn auf den Radweg wechseln. Aus noch ungeklärter Ursache stürzte die 30-Jährige alleinbeteiligt und zog sich hierbei leichte Verletzungen zu. Sie wurde vor Ort durch den Rettungsdienst betreut. Das erheblich beschädigte Fahrrad war nicht weiter fahrbereit.

„Coronavirus“

Informationen der Polizei vom 13. April 2020

Unterfranken – Am Ostermontag stehen wir bei Tag 24 der vorläufigen Ausgangsbeschränkung, die derzeit in ganz Bayern gilt. Um die Ausbreitung des „Coronavirus“ zu verlangsamen, haben Kontrollen zur Einhaltung der „Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ nach wie vor hohe Priorität. In allen unterfränkischen Regionen führte die Polizei auch im Laufe des Sonntags wieder Kontrollen zur Einhaltung der Rechtsverordnung durch. Das polizeiliche Einschreiten erfolgte stets mit Augenmaß, allerdings mussten dennoch in zahlreichen Fällen gegen Personen Verfahren eingeleitet werden. Die Gesamtzahl der Anzeigen belief sich

Besondere Vorkommnisse

In Kitzingen traf eine Streifenbesatzung am Sonntagabend, kurz nach 19.00 Uhr, auf eine zwölfköpfige Gruppe, die dort entgegen der Ausgangsbeschränkungen zusammengekommen war. Die Personen im Alter zwischen 24 und 40 Jahren stammen überwiegend aus unterschiedlichen Hausständen.

Gegen 21.00 Uhr löste die Polizei in Obernburg am Main eine private Feier in einer Garage auf. Dort waren zehn Personen im Alter zwischen 23 und 58 Jahren zusammengekommen, um lautstark zu feiern. Denjenigen, die nicht am Einsatzort wohnen, wurden Platzverweise erteilt.

Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Je nach Art des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz oder die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung leitet die Polizei gegen die Betroffenen / Beschuldigten Bußgeld- bzw. Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat ein. Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen werden die Vorgänge der jeweiligen örtlich zuständigen Verfolgungsbehörde (Kreisverwaltungsbehörde / Staatsanwaltschaft) zur weiteren Entscheidung vorgelegt.

Was die Höhe der Bußgelder bei Verstößen im Bereich der Ordnungswidrigkeiten gegen die „Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ betrifft, wird auf die gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege verwiesen:

Rechtsverordnung:

Dringende Bitte der unterfränkischen Polizei:

Die Einhaltung der Rechtsverordnungen ist absolut notwendig, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Bitte bleiben Sie zu Hause! Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur beim Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Dazu gehört z. B. seinem Beruf nachzugehen, ein Arztbesuch und zum Einkaufen zu gehen. Die Bestimmungen im Einzelnen finden Sie im Internet unter folgendem Link:

www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php

Bitte helfen Sie mit, den weltweiten Virus einzudämmen und bleiben Sie vor allem gesund!

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