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Winterdienst

Achtung Winterdienst !
Für Anlieger gilt wieder die Räum- und Streupflicht

Die Stadtreiniger weisen auf die Räum- und Streupflichten der Anlieger hin. Bei Eis und Schnee muss vor jedem Anwesen eine Gehbahn geräumt und gestreut werden. Hierfür ist jeder Grundstückseigentümer an seinem Anwesen selbst verantwortlich.

Räum- und Streupflicht vor dem Anwesen

Der Winterdienst der Stadteiniger Würzburg ist gut vorbereitet. (Foto: Thomas Schmies / www.pixelio.de)
Der Winterdienst der Stadteiniger Würzburg ist gut vorbereitet. (Foto: Thomas Schmies / www.pixelio.de)

Für die bevorstehende Winterperiode ist der Eigenbetrieb „Die Stadtreiniger“ gut vorbereitet, um für freie Fahrt auf den Straßen in Würzburg zu sorgen. „Wenn Schneefall oder Glätte zu erwarten sind, sind rund 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Rufbereitschaft, um die Straßen von Schnee und Eis zu befreien und arbeiten wenn nötig im Dauereinsatz. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer hat dabei höchste Priorität“, sagt Werkleiter Wolfgang Kleiner.

Insgesamt 4.000 t an Streusalz, 9.000 Liter an Sole und rund 800 t an Granulat und 100 t Granulat/Salzgemisch sind eingelagert, um den potenziellen Bedarf von Streumitteln abzudecken.

Vor jedem Anwesen muss bei Eis und Schnee eine Gehbahn von 1,50 m Breite geräumt und gestreut werden. Die Verkehrssicherheit muss an Wochentagen bis 7 Uhr morgens, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr hergestellt sein und tagsüber jeweils bis 20 Uhr aufrechterhalten werden. Nachts gibt es weder auf Straßen noch auf Gehwegen eine generelle Winterdienstpflicht.

Dabei soll nur mit abstumpfenden Mitteln gestreut werden (Splitt, Granulat, Sand, Kies, Asche). Gibt es keinen Gehweg, müssen Anlieger bzw. Grundstückseigentümer die Gehbahn auf der Straße, dem Weg oder Platz anlegen. Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder wesentlich erschwert wird. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten.

Verbot von Streusalz

In diesem Zusammenhang weisen „Die Stadtreiniger“ darauf hin, dass seit diesem Jahr ein Salzverbot beim Anliegerwinterdienst gilt, da sich auftauende Streumittel wie z. B. Salz ungünstig auf unsere Umwelt insbesondere Pflanzen und Tiere auswirken. Für Grundstückseigentümer, Hausverwaltungen, Hausmeisterdienste bzw. Dienstleister heißt dies, abstumpfende Streustoffe wie z. B. Lavagranulat, Sand, Splitt udgl. ausreichend vorzuhalten. Die Straßenreinigungs- und sicherungsverordnung regelt in § 10 Abs. 1, dass das Streuen von auftauenden Streumitteln wie z. B. Salz verboten ist. Das Missachten dieser Vorschrift stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro belegt werden. Nur bei Glatteis oder Glatteis in Folge gefrierenden Regens (Eisregen) ist die Verwendung von auftauenden Streustoffen an den betroffenen Stellen zulässig.

Und noch ein Hinweis!

Die städtischen Streugut- / Winterdienstkisten im Stadtgebiet sind ausschließlich für die städtischen Einsatzkräfte in den jeweiligen Streubezirken im Stadtgebiet aufgestellt. Diese Streugutkisten dienen nicht zur Streugutversorgung der Anwohner für ihren Anliegerwinterdienst! Fahrzeuglenker, die beispielsweise an einer Gefällstrecke stecken bleiben, können sich allerdings selbstverständlich anhand der nicht verschlossen Streugutkisten selbst behelfen.

Stadtreiniger auf Winterdienst vorbereitet

Der Winterdienst der Stadteiniger Würzburg ist gut vorbereitet. (Foto: Fritz Zuehlke / www.pixelio.de)
Der Winterdienst der Stadteiniger Würzburg ist gut vorbereitet. (Foto: Fritz Zuehlke / www.pixelio.de)

Die Winterdiensteinsätze werden nach einem über viele Jahre hinweg bewährten, ständig optimierten und strategischen Konzept durchgeführt, welches darauf beruht, dass bei den Kommunen die Aufgabe verbleibt verkehrsbedeutende und gefährliche Straßen, Straßenabschnitte, Kreuzungen, Fußgängerüberwege und örtliche Gefahrenstellen etc. zu räumen und zu streuen. Alles in den Grenzen von Notwendigkeit, Leistungsfähigkeit und Zumutbarkeit des Winterdienstes.

Die Einteilung der örtlichen Straßen und Wege einschließlich der Radwege in Prioritäten bzw. Dringlichkeitsstufen von 1 bis 3 entspricht den für die allgemeine Verkehrssicherheit erforderlichen Anforderungen an die Räum- und Streupflicht der Gemeinden, sowie der Verpflichtung zu einem wirtschaftlichen Einsatz von Haushaltsmitteln im Winterdienst. Die restlichen nicht in diese Prioritäten bzw. Dringlichkeitsstufen fallenden Straßen sind reine Anliegerstraßen und Wohnwege mit weniger Verkehr, meist geringer Breite und teilweise ohne Gehwege.

Für die anstehende Winterperiode ist auch erhöhte Vorsicht im Straßenverkehr notwendig, um die Unfallgefahr zu verringern. Bei winterlichen Straßenverhältnissen sollten  Verkehrsteilnehmer möglichst nur die geräumten und gestreuten Straßen nutzen und auf wettertaugliche Reifen achten. Auch muss das schnelle Durchkommen der Winterdienstfahrzeuge jederzeit ermöglicht werden. Betriebsleiter Christian Strohalm: „Falsch geparkte Fahrzeuge erschweren häufig die Winterdiensteinsätze, das kostet wertvolle Zeit! Nur wenn der Winterdienst und alle Verkehrsteilnehmer gut zusammenarbeiten, kann die Mobilität und Sicherheit im Straßenverkehr gewährleistet werden.“

Einstufung nach Prioritäten

Priorität 1
Straßenwinterdienst wird durchgeführt
Verkehrsbedeutende und gefährliche Straßen und Plätze, insbesondere Hauptstraßen, Durchgangsstraßen, Buslinien, Krankenhäuser, Schulen
Priorität 2
Straßenwinterdienst wird durchgeführt
Verkehrsbedeutende Nebenstraßen und Bergstrecken
Priorität 3
Kein Straßenwinterdienst
Nachrangige Nebenstraßen (Wohn- und Spielstraßen, Tempo-30-Zonen, etc.)

Für den Straßenwinterdienst in Würzburg sorgen die Stadtreiniger mit den Abteilungen Straßenreinigung und Fuhrpark unterstützt von der Fachabteilung Tiefbau aus dem Baureferat sowie dem Gartenamt und dem Fachbereich Sport. Auf Teilen der Einfallstraßen ist auch das Staatliche Straßenbauamt unterwegs.

Seit dem Jahr 1999 wird in Würzburg Feuchtsalz eingesetzt. Hierfür steht eine Feuchtsalzmischanlage und entsprechende Tanks an den Lastwagen zur Verfügung. Ziel ist damit die eingesetzte Salzmenge zu reduzieren und bei trockenem Eis eine bessere Tauwirkung zu erzielen.

Bei allen Bemühungen der Stadt Würzburg kann der Winterdienst den Verkehrsteilnehmern nicht die Verantwortung abnehmen, selbst besondere Vorsicht walten zu lassen und sich den winterlichen Verhältnissen anzupassen. Dies bedeutet, auch die Fahrzeuge bzw. das Schuhwerk den winterlichen Bedingungen anzupassen.

Diese Bitte hat der Winterdienst an Autofahrer

  1. Jetzt ist die richtige Zeit zum Aufziehen der Winterreifen. Mit Winterreifen bleibt der Verkehr schon beim ersten Schnee flüssig.
  2. Eiskratzer für freie Sicht gehören jetzt ins Auto, ebenso Schneeketten für Hanglagen.
  3. Beim Parken insbesondere von Lieferwagen bitte in der Straßenmitte genügend Platz lassen für den Winterdienst-Lastwagen. Der Lastwagen mit seinem knapp 3 m breiten Räumschild ist deutlich breiter als ein Omnibus oder ein normaler Lastwagen mit nur 2,50 m Breite. Auch der Kurvenradius wird durch das vorgebaute Räumschild größer.
  4. Die Winterdienstfahrzeuge benötigen eine gewisse Mindestgeschwindigkeit zum Räumen und Streuen. Deshalb die Bitte, rechtzeitig Platz zu machen. Hinter dem Räumfahrzeug ist der Weg außerdem sicherer.

Team und Technik im Straßenwinterdienst

Für den Straßenwinterdienst stehen verschiedene Fahrzeuge und Geräteträger zur Verfügung. Je nach Witterungs- und Straßenbedingungen kommen unterschiedlich viele Fahrzeuge zum Einsatz.

Fuhrpark für den Winterdienst:

  • 12 schwere und mittlere Lastwagen (alle mit Feuchtsalzstreuer) einschließlich 2 Unimogs mit Räumschild und Streuer
  • 3 Radlader
  • 1 Gabelstapler
  • 19 Kleinfahrzeuge (davon 7 mit Feuchtsalzstreuern und 2 mit Solestreuer) zum Räumen und Streuen auf Wegen und kleineren Straßen
  • dazu Transportfahrzeuge und Ausrüstung für die örtlichen Arbeitsgruppen

Wie viel Streugut hat die Stadt gelagert?

Die Stadtreiniger können für den Winterdienst auf verschiedene Streugutlager und Streustoffe zurückgreifen:

  • Salzlager in der Aumühle, im Neuen Hafen, in Heidingsfeld und auf dem Heuchelhof mit ca. 3.500 to Salz
  • Streugutlager mit 200 to Lava-Granulat und 250 to Streugutgemisch
  • 2 Feuchtsalzanlagen (9.000 Liter und 5.000 Liter) in der Aumühle und auf dem Heuchelhof
  • 1 Streugutsilo für Kleinfahrzeuge (19 to) beim Salzlager auf dem Heuchelhof
  • ca. 300 örtliche Salzkisten

Quelle: Informationen aus Pressemitteilungen der Stadtreiniger Würzburg (11/2017 und 11/ 2019)